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Funktionsstellen für Tarifbeschäftigte

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ArmerTB:
Hallo und frohes neues Jahr!

Ich bin seit einigen Jahren als tarifbeschäftigter Ingenieur in einem Landesbetrieb beschäftigt. Ich bin derzeit in die 11/4 eingruppiert.
In den letzten 2 Jahren haben sich meine Aufgabenbereiche erheblich verändert (erweitert). Nach meiner Lesart des Anhangs A zum TV-L erfüllen diese Aufgaben die Anforderungen um eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 zu rechtfertigen. Mein direkter Vorgesetzter ist der gleichen Meinung und hat mich bei einem Antrag zur Höhergruppierung unterstützt.
Jetzt wurde mir, ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit meinen Aufgaben, mitgeteilt dass eine E12 grundsätzlich eine Funktionsstelle sei. Diese Funktionsstellen würden durch das zuständige Ministerium geplant. Derzeit sei für meine Abteilung keine Funktionsstelle im Stellenplan vorgesehen.

Leider kann ich im TV-L oder in den Anhängen dazu nichts finden!?
Ich bin leider auch nicht wirklich bewandert in diesem Thema!
Selbst bei Google stoße ich nur bei Lehrkräften auf den Begriff der "Funktionsstelle" !?

Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank!!!

Kann jemand dazu etwas

Spid:
Stellen sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Zunächst wäre zu klären, ob die Tätigkeit, die zur begehrten Eingruppierung führte, überhaupt die auszuübende Tätigkeit - jene, die der AG und nicht subalternes Führungspersonal wirksam übertragen hat - ist.

MoinMoin:
Könnte da nicht auch §13 TV-L "helfen"?

zur Funktionsstellen: Das ist halt der üblicher Beamten scheiss, nur weil bei denen das so ist, muss das auch bei TBlern so sein.
Über das Entgelt, was man tarfilich zu erhalten hat, entscheidet niemals irgend ein Haushaltsplan, Stellenplan oder anderer Beamten gedöns.
Alleinig entscheident ist, will der AG, das man bestimmte Tätigkeiten ausübt, dann soll er sie dir übertragen und dann schaut man halt in der EGO nach, was das kostet.
Wenn der AG das Geld nicht ausgeben will, dann muss er halt dafür einen Beamten einsetzen, der es dann macht.

Mein Tipp: Du musst erreichen, dass festgestellt wird, dass diese höherwertigen Tätigketien die du machst, auch tatsächlich die von dir auszuübenden Tätigkeiten sind.
Wenn das von deinem AG bestätigt wird, dann kann er rummacken wie er will, er muss dann entsprechend bezahlen.
Wenn er das nicht bestätigen will: Bleistift fallen lassen und nur nach das machen was deiner EG entspricht.

GofX:

--- Zitat von: ArmerTB am 07.01.2019 12:07 ---als tarifbeschäftigter Ingenieur
--- End quote ---

Kommt drauf an, unter welcher Fallgruppe Du eingruppiert wurdest:
---> https://www.zuv.uni-freiburg.de/formulare/entgeltordnung.pdf

Unter "Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen" finden sich unter "22.1 Ingenieure" und dort geht es auch ohne Führungsposition ("Funktionsstelle") bis in die E13.

Gegenbeispiel aus dem TV-Hessen:
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2014/141010_entgeltordnung.pdf

Dort müssen "11.4 Beschäftigten in der IT-Systemtechnik" für eine E12 "zusätzlich  Leitungs- und  Koordinierungstätigkeiten  übertragen  und  mindestens  drei  Beschäftigte in der IT-Systemtechnik mindestens der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts ständig unterstellt" sein. Also "Funktionsstelle".

Du musst also abklären, wie Du eingruppiert wurdest und wenn nicht als Ingenieur, weshalb nicht.

MoinMoin:

--- Zitat von: GofX am 07.01.2019 12:50 ---Gegenbeispiel aus dem TV-Hessen:
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2014/141010_entgeltordnung.pdf

Dort müssen "11.4 Beschäftigten in der IT-Systemtechnik" für eine E12 "zusätzlich  Leitungs- und  Koordinierungstätigkeiten  übertragen  und  mindestens  drei  Beschäftigte in der IT-Systemtechnik mindestens der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts ständig unterstellt" sein. Also "Funktionsstelle".

Du musst also abklären, wie Du eingruppiert wurdest und wenn nicht als Ingenieur, weshalb nicht.

--- End quote ---
Dein "Gegenbeispiel" gibt es auch in der EGO TV-L
Aber ja, du hast natürlich Recht, dass ArmerTB sich in der EGO anschauen muss, was jetzt dazu führen soll, dass er in einer höheren EG kommt.
Wobei ich stillschweigend davon ausgegagen bin, das er als Ing eben auch unter 22.1. eingruppiert ist.
Wichtig wäre tatsächlich zu wissen, unter welcher Fallgruppe der AG die auszuübenden Tätigkeiten dort eingruppiert hat.

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