Autor Thema: Funktionsstellen für Tarifbeschäftigte  (Read 4762 times)

ArmerTB

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Funktionsstellen für Tarifbeschäftigte
« am: 07.01.2019 12:07 »
Hallo und frohes neues Jahr!

Ich bin seit einigen Jahren als tarifbeschäftigter Ingenieur in einem Landesbetrieb beschäftigt. Ich bin derzeit in die 11/4 eingruppiert.
In den letzten 2 Jahren haben sich meine Aufgabenbereiche erheblich verändert (erweitert). Nach meiner Lesart des Anhangs A zum TV-L erfüllen diese Aufgaben die Anforderungen um eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 zu rechtfertigen. Mein direkter Vorgesetzter ist der gleichen Meinung und hat mich bei einem Antrag zur Höhergruppierung unterstützt.
Jetzt wurde mir, ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit meinen Aufgaben, mitgeteilt dass eine E12 grundsätzlich eine Funktionsstelle sei. Diese Funktionsstellen würden durch das zuständige Ministerium geplant. Derzeit sei für meine Abteilung keine Funktionsstelle im Stellenplan vorgesehen.

Leider kann ich im TV-L oder in den Anhängen dazu nichts finden!?
Ich bin leider auch nicht wirklich bewandert in diesem Thema!
Selbst bei Google stoße ich nur bei Lehrkräften auf den Begriff der "Funktionsstelle" !?

Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank!!!

Kann jemand dazu etwas

Spid

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Antw:Funktionsstellen für Tarifbeschäftigte
« Antwort #1 am: 07.01.2019 12:13 »
Stellen sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Zunächst wäre zu klären, ob die Tätigkeit, die zur begehrten Eingruppierung führte, überhaupt die auszuübende Tätigkeit - jene, die der AG und nicht subalternes Führungspersonal wirksam übertragen hat - ist.

MoinMoin

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Antw:Funktionsstellen für Tarifbeschäftigte
« Antwort #2 am: 07.01.2019 12:30 »
Könnte da nicht auch §13 TV-L "helfen"?

zur Funktionsstellen: Das ist halt der üblicher Beamten scheiss, nur weil bei denen das so ist, muss das auch bei TBlern so sein.
Über das Entgelt, was man tarfilich zu erhalten hat, entscheidet niemals irgend ein Haushaltsplan, Stellenplan oder anderer Beamten gedöns.
Alleinig entscheident ist, will der AG, das man bestimmte Tätigkeiten ausübt, dann soll er sie dir übertragen und dann schaut man halt in der EGO nach, was das kostet.
Wenn der AG das Geld nicht ausgeben will, dann muss er halt dafür einen Beamten einsetzen, der es dann macht.

Mein Tipp: Du musst erreichen, dass festgestellt wird, dass diese höherwertigen Tätigketien die du machst, auch tatsächlich die von dir auszuübenden Tätigkeiten sind.
Wenn das von deinem AG bestätigt wird, dann kann er rummacken wie er will, er muss dann entsprechend bezahlen.
Wenn er das nicht bestätigen will: Bleistift fallen lassen und nur nach das machen was deiner EG entspricht.
« Last Edit: 07.01.2019 13:08 von MoinMoin »

GofX

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Antw:Funktionsstellen für Tarifbeschäftigte
« Antwort #3 am: 07.01.2019 12:50 »
als tarifbeschäftigter Ingenieur

Kommt drauf an, unter welcher Fallgruppe Du eingruppiert wurdest:
---> https://www.zuv.uni-freiburg.de/formulare/entgeltordnung.pdf

Unter "Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen" finden sich unter "22.1 Ingenieure" und dort geht es auch ohne Führungsposition ("Funktionsstelle") bis in die E13.

Gegenbeispiel aus dem TV-Hessen:
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2014/141010_entgeltordnung.pdf

Dort müssen "11.4 Beschäftigten in der IT-Systemtechnik" für eine E12 "zusätzlich  Leitungs- und  Koordinierungstätigkeiten  übertragen  und  mindestens  drei  Beschäftigte in der IT-Systemtechnik mindestens der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts ständig unterstellt" sein. Also "Funktionsstelle".

Du musst also abklären, wie Du eingruppiert wurdest und wenn nicht als Ingenieur, weshalb nicht.

MoinMoin

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Antw:Funktionsstellen für Tarifbeschäftigte
« Antwort #4 am: 07.01.2019 13:14 »
Gegenbeispiel aus dem TV-Hessen:
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2014/141010_entgeltordnung.pdf

Dort müssen "11.4 Beschäftigten in der IT-Systemtechnik" für eine E12 "zusätzlich  Leitungs- und  Koordinierungstätigkeiten  übertragen  und  mindestens  drei  Beschäftigte in der IT-Systemtechnik mindestens der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts ständig unterstellt" sein. Also "Funktionsstelle".

Du musst also abklären, wie Du eingruppiert wurdest und wenn nicht als Ingenieur, weshalb nicht.
Dein "Gegenbeispiel" gibt es auch in der EGO TV-L
Aber ja, du hast natürlich Recht, dass ArmerTB sich in der EGO anschauen muss, was jetzt dazu führen soll, dass er in einer höheren EG kommt.
Wobei ich stillschweigend davon ausgegagen bin, das er als Ing eben auch unter 22.1. eingruppiert ist.
Wichtig wäre tatsächlich zu wissen, unter welcher Fallgruppe der AG die auszuübenden Tätigkeiten dort eingruppiert hat.

ArmerTB

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Antw:Funktionsstellen für Tarifbeschäftigte
« Antwort #5 am: 08.01.2019 07:27 »
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich bin tatsächlich als Ingenieur nach 22.1 EGO eingruppiert. Mir ging es im ersten Schritt um die Begrifflichkeit der "Funktionsstelle".
Das man diskutieren muss ob die ausgeübte Tätigkeit zu einer Eingruppierung in die Entgeltstufe 12 führt war mir bewusst. Das der Dienstherr ohne eben diese inhaltliche Prüfung der Tätigkeit ablehnt und sich auf eine nicht vorhandenen Stelle beruft hat mich stutzig gemacht.

Kann ich von meinem Dienstherren eine Überprüfung der Tätigkeit und damit der Eingruppierung verlangen?

Spid

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Antw:Funktionsstellen für Tarifbeschäftigte
« Antwort #6 am: 08.01.2019 07:47 »
TB haben keinen Dienstherrn.

Der AG äußert nur eine Rechtsmeinung im Hinblick auf die Eingruppierung von TB, da diese nicht eingruppiert werden, sondern durch die tariflichen Regelungen eingruppiert sind. Divergierende Rechtsmeinungen von AN und AG im Hinblick auf die Eingruppierung lassen sich durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage klären. Hinzuweisen sei noch darauf, daß Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis regelmäßig nach 6 Monaten verfallen, so sie nicht geltend gemacht wurden - wohlgemerkt Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, nicht die Eingruppierung, die von der Rechtsmeinung des AG unabhängig ist.

Zudem nochmals der Hinweis darauf, daß es auf die auszuübende Tätigkeit ankommt. Diese wird durch den AG übertragen, subalternes Führungspersonal ist regelmäßig nicht zur Übertragung anderer/weiterer Tätigkeiten befugt ist. Da hilft auch der §13 TV-L nicht, der zum Tragen kommt, wenn sich die auszuübende Tätigkeit an sich ändert (Z.B. Mehrfachausdruck/Kopien statt Matritzenverfielfältigung, Datenbank statt Karteikarten) und nicht, weil man einfach mal was anderes macht als man soll.

MoinMoin

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Antw:Funktionsstellen für Tarifbeschäftigte
« Antwort #7 am: 08.01.2019 07:52 »
Kann ich von meinem Dienstherren eine Überprüfung der Tätigkeit und damit der Eingruppierung verlangen?
Was erwartest du denn von deinen AG: Das er dich fragt, was machen sie eigentlich?

Ich würde anders vorgehen:
Erstelle eine Liste der Arbeitsvorgänge die du ausübst und lasse dir von deinem Arbeitgeber bestätigen, dass dies tatsächlich auch deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Wenn diese AV (entsprechend natürlich mit Zeitanteilen angereichert) zu einer höheren Eingrupperung führen, dann forderst du das dir zustehende Entgelt ein. Denn dann hat der AG keine Wahlmöglichkeit mehr, dir dieses Geld zu versagen.