Wenn ich so etwas schon lese. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F**** halten! Entschuldigt bitte !
Aber gerade die Wahlfreiheit in der Krankenversicherung für die Beamten wäre ein großer Fortschritt.
Niemand sagt, dass die Variante des Hamburger Modells perfekt ist, indem der Arbeitgeber anstatt der Beihilfe den Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt. Der große finanzielle Vorteil für den Arbeitgeber liegt hierbei aber darin, dass er für die Kinder und Ehefrauen aller Beamten keine Beihilfe mehr zahlen muss und die Kosten kalkulierbarer sind, als eventuell eintretende Beihilfeansprüche.
Selbstverständlich wäre es auch möglich, dass Beihilfesystem zu belassen. Hierfür müsste man den gesetzlichen Krankenkassen einfach die 1989 verbotenen GKV 50% Beihilfeversicherungen wieder genehmigen. So würde ein fairer Wettbewerb zwischen PKV und GKV entstehen und ich behaupte der beamte ist mündig genug, dass bessere System für sich zu finden.
Zur Erinnerung: Bis in die 70er Jahre hinein war der gesetzliche Versicherungsschutz
auf fast alle Bevölkerungskreise schrittweise ausgedehnt. Sowohl Angestellte, Beamte als auch Selbständige konnten sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Damals waren 90,3% der Bevölkerung in der GKV versichert und lediglich 7,6% in der PKV. Erst durch die Eingriffe des Gesetzgebers
1989 wurde im Gesundheitsreformgesetz eine Neuabgrenzung des gesetzlich und privat versicherten Personenkreises vorgenommen, um der PKV eine Koexistenz zu ermöglichen. So wurden mit dem GRG
neue Personenkreise der PKV zugeführt:
- Arbeiter mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (1990: 54.900 DM) konnten in die PKV
- Beamte und Selbständige mussten in die PKV
- Zudem wurde der Kinderbeitrag für freiwillig Versicherte in der GKV mit 130,00 DM eingeführt, was zu einen sofortigen starken Anstieg der privatversicherten Kinder führte (1989: plus 12,9 Prozent).
Von 1976 bis 1989 wuch die PKV um satte 43%. Alleine im Jahr 1989 stieg die Zahl der Vollversicherungen um 530.000 Versicherte, davon 95% Beamte.
Inzwischen sinkt der Marktanteil der PKV wieder gen 1976, aber die Beamten müssen immer noch zwangsweise in eine PKV.
Bei all den Lobpreisungen sei Ihnen zum Zwecke der objektiven Relativierung der Fachaufsatz von
Prof. Dr. Josef Franz Lindner (
"Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung?", in ZBR Heft 1/2018) ans Herz gelegt.
Bei allen eventuell vorhandenen Ansätzen,
die Gesundheitsfürsorge für die Staatsbediensteten zu modernisieren, ist das sog.
"Hamburger Modell" zur Öffnung/Überführung in die GKV die denkbar schlechteste Variante, da schlicht und ergreifend verfassungsrechtlich - auf evidente Art und Weise - unzulässig!!!
by the way...
Hinter dem Hamburger Bestreben steckt zu 80% linkspolitische Ideologie (Testballon für die sog.
"Bürgerversicherung" ) und der Versuch, ein marodierendes System (die
GKV) durch Fusion mit einem (
noch) halbwegs intakten System (der
PKV) zu sanieren. Sobald dieser Einmaleffekt verpufft ist, hat man ein Einheitsgesundheitssystem auf unterdurchschnittlichem Niveau... dadurch ist m.M.n. niemandem wirklich geholfen!
Reformbedarf ist unabweisbar vorhanden... aber da muss jedes der beiden Systeme erst mal
systemintern die Hausaufgaben erledigen, bevor man über den Tellerrand guckt.