Zeitgemäß oder nicht, aber wenn ich jemand mit keinem oder sehr geringen Einkommen heirate und dadurch vor dem (ergänzenden) Bezug von Sozialleistungen bewahre, dann spare ich dem Staat Geld.
Das Thema sehe ich hier unzureichend beleuchtet. Sozialleistungen würde der Partner völlig unerheblich vom Status (verheiratet, ledig) NICHT erhalten. Für den Ausschluss bzw. die Gewährung von Sozialleistungen (z. Bsp. H4) ist entscheidend, ob man einen gemeinsamen Haushalt bildet oder nicht. Auch ein lediges Paar bekäme hier keine Unterstützung. Argument also obsolet.
Die Diskussion führt für mich jedoch am Thema vorbei. Beamte brauchen sich, gemessen am verfügbaren Nettoeinkommen der restlichen Gesellschaft, wahrlich nicht über zu geringe Einkommen (zumindest ab dem gD) beschweren.
Ich wollte mit meiner Bemerkung lediglich verdeutlichen (wenigstens der ein oder andere hat das auch entsprechend aufgefasst), dass eine Alimentation vor allem für die Dauer des Aufzugs von Kindern notwendig ist und gerade nicht, um eine nicht berufstätige Frau zu Hause sitzen zu haben. Jedem (gerade in Zeiten der viel beschworenen Gleichberechtigung von Frauen) steht es frei eine Tätigkeit gegen Entgelt aufzunehmen. Das der Staat gerade im Jahr 2019 die Nicht-Tätigkeit von wem auch immer stärker alimentieren soll, als die von mir oben angeführten Kinder widerstrebt meinem Verständnis grundlegend. Das ist nunmal meine persönliche Meinung.
Fazit: Guter Entwurf, der hoffentlich so auch Umsetzung finden wird.