Die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Falle eines Beschäftigungsverbots ist leider recht komplex und anhand der gegebenen Informationen kaum möglich. Ich empfehle, auf die Personalabteilung zuzugehen, die Umstände zu schildern, und um eine Erklärung der Berechnung zu bitten.
Wenn ich das gerade noch richtig im Kopf habe ist bei der Berechnung auf die drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft abzustellen, was mitunter in Spekulation ausartet und sich nur ungefähr vom voraussichtlichen Geburtstermin ableiten lässt. Kommen dann noch Änderungen der regelmäßigen Arbeitszeit hinzu, ist das Chaos perfekt.