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Besitzstand Urlaub ab 50

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Kat:

--- Zitat von: TV-Ler am 08.01.2019 10:23 ---
--- Zitat von: Kat am 08.01.2019 09:08 ---Bei einer 5-Tage-Woche? Die haben nie 33 Tage Urlaub bekommen, immer max. 30
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In Hessen schon.

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In den Hessischen Kommunen?

Hain:
Moin,

§ 15 Abs. 5 TVÜ-H, in Unkenntnis, ob dieser weiterhin gilt. Also nicht Geltungsbereich des TVöD!

Grüße
Hain

TheMetal:

--- Zitat von: Kat am 08.01.2019 10:56 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 08.01.2019 10:23 ---
--- Zitat von: Kat am 08.01.2019 09:08 ---Bei einer 5-Tage-Woche? Die haben nie 33 Tage Urlaub bekommen, immer max. 30
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In Hessen schon.

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In den Hessischen Kommunen?

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Ja!

Lars73:
Die Regelung findet sich in einem bezirklichen Tarifvertrag [landesbezirklichen Tarifvertrag Nr. 24/2010 v. 24.08.2011 bzw. ggf. eine entsprechende Nachfolgeregelung] (der mir aber nicht vorliegt)  i.V.m. der Hessischen Urlaubsverordnung (siehe § 17 HUrlVO). Die tarifliche Regelung müsste beim Arbeitgeber vorliegen. Neben dem Alter kommt es auch darauf an den Anspruch schon seit einiger Zeit zu haben. Neueingestellt Personen in dem Alter haben ggf. keinen Anspruch.

Kryne:
Also ich habe in meiner Abteilung (Kommune in Hessen) einige Kollegen die vor 69 geboren sind. Zwei davon sind seit über 30 Jahren hier und haben 33 Tage Urlaub im Jahr. Mein Chef hingegen (ebenfalls Ü50) ist erst seit kurzem hier (generell im ÖD) und hat keinen Anspruch auf 33 Tage, sondern nur die normalen 30 Tage.

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