Autor Thema: [BW] Aufstieg B statt A15Z  (Read 3567 times)

Serin

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
[BW] Aufstieg B statt A15Z
« am: 08.01.2019 11:47 »
Guten Tag,

ich habe mich erfolgreich um die Stelle eines stellvertretenden Leiters eine mittleren Behörde in Baden-Württemberg beworben. Bislang war diese Stelle als A15 mit Zulage dotiert, nun wurde mir mitgeteilt, dass ich nach B besoldet werden soll. Da ich bislang als Referent in unserer Behörde nach A13 besoldet wurde, möchte ich die Frage in den Raum stellen, wie die Beförderung der Besoldungsgruppe A nach B abläuft. Wäre die Stelle wie zuvor A15, hätte ich zunächst ein Jahr A14 durchlaufen müssen, um anschließend nach A15 zu kommen. Wie verhält sich dies bei einem Wechsel in die Gruppe B - ist hier ebenfalls ein gestaffelter Aufstieg vorgesehen oder erfolgt dies direkt?

Freundliche Grüße
Serin
« Last Edit: 08.01.2019 11:50 von Serin »

Lars73

  • Gast
Antw:Aufstieg B1 statt A15Z
« Antwort #1 am: 08.01.2019 11:50 »
Bei uns (allerdings Bundesoberbehörde) laufen FG-Leiter über A15 in die B1.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:[BW] Aufstieg B statt A15Z
« Antwort #2 am: 08.01.2019 11:59 »
Eine Beförderung direkt in die B-Besoldung ist möglich, da nur die A-Ämter regelmäßig durchlaufen werden müssen. Allerdings habe ich - ähnlich wie Lars - erlebt, dass trotzdem über die A-Ämter durchbefördert wird.

Da dies mit deutlich niedriger Besoldung über einen jahrelangen Zeitraum verbunden ist, würde ich das mit dem neuen Dienstherrn klären / verhandeln.

Buccaneer

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 88
Antw:[BW] Aufstieg B statt A15Z
« Antwort #3 am: 11.01.2019 11:23 »
So kenne ich es auch, da ja diese (meist politischen) Ämter auch mit Leuten besetzt werden können, die vorher z.B. in A10 (oder gar nicht im öD) gewesen sind. B1 ist ein Festgehalt ohne Dienstaltersstufen und entspricht ja im Regelfall der Besoldung der Endstufe in A 15. Ein zwingendes Durchlaufen der vorherigen Besoldungsstufen wäre mir neu, da die B-Besoldung ja aus einer Ernennung und nicht aus einer Beförderung resultiert.