Autor Thema: Verbeamtung - gh Dienst  (Read 12843 times)

Mross

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Verbeamtung - gh Dienst
« am: 09.01.2019 08:23 »
Guten Tag,

ich bin zwar erst seit dem 1.1.2019 im öffentlichen Dienst (Bundesbehörde) in NRW tätig, werde aber direkt mit dem Thema der Verbeamtung konfrontiert. Ich bin aktuell mit den Überlegungen etwas überfordert und das Personalamt kann ich aufgrund der Auslastung damit nicht "belästigen". Ich hoffe auf Hilfe in diesem Forum!
Erst einmal zu meiner Person:
Ich bin 27 Jahre alt und war vor meinem Anritt in den öffentlichen Dienst als Projektleiter (Umweltplanung) in der freien Wirtschaft (5 Jahre) tätig.
Zuvor absolvierte ich meinen B.Sc. in der Forstwirtschaft.

Aktuell bin ich E11 - Stufe 3 eingestuft.

Ich habe gelesen, das man bei einer Verbeamtung in das Einstiegsamt eingruppiert wird - also wäre dies hier gh Dienst und damit die A9.
Ich war sehr verwundert, da ich ja aktuell schon Tätigkeiten der E11 wahrnehme. Leider ist es wohl hier so, dass es kaum zu Aufstiegsmöglichkeiten kommt, deshalb möchte ich bei einer möglichen Verbeamtung so hoch wie möglich eingestuft werden.

Ich habe mir dann einmal das BBesG angeschaut und mich danach gefragt, ob der §23 (2) zutritt, aufgrund meines B.Sc. Forstwirtschaft. Mir ist nur nicht klar ob dieses Studium zum gehobenen technischen Verwaltungsdienstes zählt. Falls ja, würde ja das Einstiegsamt 10 oder 11 zählen.

Und vielleicht können Sie / könnt ihr dann noch etwas über die Stufe sagen, die für mich in Frage kommen würde?

Ich hoffe Sie / Ihr könnt mir helfen!

Schon einmal im Vorfeld vielen lieben Dank!

Liebe Grüße
E. Mross
« Last Edit: 09.01.2019 08:29 von Mross »

Bastel

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Antw:Verbeamtung - gh Dienst
« Antwort #1 am: 09.01.2019 11:33 »
Erfolgt die Verbeamtung in den technischen oder nicht technischen Dienst?

Bei ersteres gibt's sofort die A10, bei letzterem die A9. Ausnahmen sind wohl möglich, allerdings sehr, sehr selten.

Stufe dürfte 2 oder 3 sein.

Mross

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Antw:Verbeamtung - gh Dienst
« Antwort #2 am: 09.01.2019 11:45 »
Vielen Dank für die Antwort!

Das ist ebenfalls meine Frage. Ich bin B.Sc. Forstwirtschaft und bin als Sachbearbeiter tätig.
Leider finde ich keine genaue Definition des technisches und nicht technischen Dienstes und in meinem Vertrag steht hierzu nichts außer Sachbearbeiter.

Ich stufe das Studium als naturwissenschaftliches Studium ein und nicht in die Verwaltung.
Allerdings bin ich natürlich als Sachbearbeiter in einer Verwaltung tätig.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.


Organisator

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Antw:Verbeamtung - gh Dienst
« Antwort #3 am: 09.01.2019 11:51 »
Eine Verbeamtung im Beförderungsamt steht im Ermessen des Dienstherrn und wird nur dann vorgenommen, wenn man als Tarifbeschäftiger bereits längere Zeit im Amt beschäftigt ist und somit bei "rechtzeitiger" (also früherer) Ernennung hätte befördert sein können.

Konkretes Beispiel: 7 Jahre Sachbearbeiter g.D. --> Verbeamtung im ersten Beförderungsamt möglich.

Mross

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Antw:Verbeamtung - gh Dienst
« Antwort #4 am: 09.01.2019 11:57 »
Vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings steht aktuell wirklich die Verbeamtung im Raum trotz der erst jetzt erfolgten Einstellung.

Können Sie mir vielleicht sagen, ob mein B.Sc. Forstwirtschaft mit dem Einstiegsamt A 9 oder A10 / 11 beginnt? Ich kann nicht einschätzen ob meine Tätigkeit als  technisches und nicht technischen Dienstes eingestuft wird.

Vielen Dank!

Bastel

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Antw:Verbeamtung - gh Dienst
« Antwort #5 am: 09.01.2019 12:04 »
Bei uns und in meiner vorherigen Behörde beim Bund gab es "technische Sachbearbeiter" und "Sachbearbeiter". Das sagte alles aus...

Organisator

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Antw:Verbeamtung - gh Dienst
« Antwort #6 am: 09.01.2019 12:45 »
Eine Sache ist mir da nicht ganz klar. Der Bachelor ist die Bildungsvoraussetzung für eine Verbeamtung. Hat der mit einer Laufbahnprüfung geendet?

- falls ja, würde die Art der Laufbahnbefähigung (technisch/ nichttechnisch) daraus zu ersehen sein
- falls nein, wäre noch eine hauptberufliche Tätigkeit (vgl. § 20 BLV) zu absolvieren, die mit Arbeitsbeginn vor einer Woche noch nicht erfüllt wäre.

Ich rege daher an, einen Termin bei den überlasteten Personalisten zu machen, die wissen da mehr. Alles andere wäre Spekulation.,

Mross

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Antw:Verbeamtung - gh Dienst
« Antwort #7 am: 09.01.2019 13:01 »
Vielen Dank für Ihre zahlreichen Antworten!

In meinem Arbeitsvertrag steht nur Sachbearbeiter, von daher gehe ich aus, das es sich um eine Tätigkeit im nichttechnischen gh D handelt. Sehr schade, da ein Sprung von der E 11 Stufe 3 TVöD auf A9 schon recht groß ist.

Die Behörde leitet aktuell das Verfahren für die Verbeamtung ein, laut Aussage des Personalamtes bei Einstellung sagte mir, dass es frühstens nach 9 Monaten zur Verbeamtung kommen.
Der Bachelorabschluss schloss mit keiner Laufbahnprüfung ab.


Bastel

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Antw:Verbeamtung - gh Dienst
« Antwort #8 am: 09.01.2019 13:18 »
Also wenn du in naher Zukunft keine Heirat und x Kinder planst würde ich die 11/3 nehmen...

BMIOberbehörde

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Antw:Verbeamtung - gh Dienst
« Antwort #9 am: 09.01.2019 18:18 »
Hallo Mross,

ich würde konkret nachfragen, in welcher Laufbahn die Verbeamtung erfolgen soll.
Die Ausnahme zur Ernennung in einem höheren als dem Einstiegsamt ist (außer im technischen Dienst) nicht die Regel. Das bezieht sich aber oftmals auf den Bereich Ingenieure und Informatiker.
Die konkrete Planung kann dir aber nur deine Personalstelle mitteilen.
Gleiches gilt für die üblichen "Beförderungswartezeiten" also die Zeit, bis eine Beförderung erfolgen soll.
Gleichfalls solltest du fragen, wie denn dein Dienstposten bewertet ist, um ausloten zu können, wie weit du denn befördert werden kannst. Es gibt durchaus auch den Fall, dass ein DP E11/A9 bewertet ist (habe ich auch schon gesehen).

Ob die Verbeamtung für dich das Richtige ist ist vor allem eine persönliche Wollens-Entscheidung. Ich habe für mich entschieden den Schritt zu gehen und habe es noch nicht bereut. Bei weiteren Fragen gerne auch PN.

Viele Grüße

MoinMoin

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Antw:Verbeamtung - gh Dienst
« Antwort #10 am: 10.01.2019 07:19 »
Gleiches gilt für die üblichen "Beförderungswartezeiten" also die Zeit, bis eine Beförderung erfolgen soll.
Gleichfalls solltest du fragen, wie denn dein Dienstposten bewertet ist, um ausloten zu können, wie weit du denn befördert werden kannst. Es gibt durchaus auch den Fall, dass ein DP E11/A9 bewertet ist (habe ich auch schon gesehen).
Korrekter wäre hier, wie weit du befördert werden kannst, ohne den Dienstposten zu ändern.
Zitat
Ob die Verbeamtung für dich das Richtige ist ist vor allem eine persönliche Wollens-Entscheidung. Ich habe für mich entschieden den Schritt zu gehen und habe es noch nicht bereut. Bei weiteren Fragen gerne auch PN.
Vollkommen richtig, ich habe mich als Informatiker (A13er Stelle) allerdings seinerzeit dagegen entschieden und es ebenfalls nicht bereut.

keinInteresse

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Antw:Verbeamtung - gh Dienst
« Antwort #11 am: 10.01.2019 13:16 »
BLV => VwV zur BLV [http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01122017_D230102114.htm]=> Anlage 2?

=> Forstwissenschaft, -wirtschaft =>  agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie tierärztlicher Dienst gD/hD

Feidl

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Antw:Verbeamtung - gh Dienst
« Antwort #12 am: 11.01.2019 11:38 »
Dein Einstiegsamt wäre A10.

Es spielt keine Rolle, ob man Sachbearbeiter genannt wird oder nicht. Das sagt nicht aus, ob man technischer oder nicht technischer Dienst ist. Ich bin auch "Sachbearbeiter" und im technischen Dienst (im anderen Land hieß es noch glanzvoller "Projektingenieur" bei gleichen Aufgaben) 

Mross

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Antw:Verbeamtung - gh Dienst
« Antwort #13 am: 23.01.2019 12:49 »
Vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten.
Aber wie komme ich denn von der Anlage 2 darauf, das ich in das Einstiegsamt 10 komme und zum technischen Dienst gehöre?

Wenn ich zum technischen Dienst gehöre wäre das Einstiegsamt A10 oder A11 in meinem Fall zu wählen oder? Ich würde mich über weitere Hilfen sehr freuen.

Danke!

Bastel

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Antw:Verbeamtung - gh Dienst
« Antwort #14 am: 23.01.2019 13:37 »
Sehr wahrscheinlich A10.