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Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?

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sunny:
Hallo liebe Foris!

Nach Rückkehr aus meinem Sonderurlaub im Juli letzten Jahres, habe ich ein ganz neues Aufgabengebiet erhalten. Ich habe meinen Vorgesetzten darauf angesprochen, dass ich für diesen Arbeitsplatz auch gerne eine Tätigkeitsdarstellung haben möchte. Leider werde ich immer und immer wieder vertröstet.

Fakt ist, dass ich noch immer keine Tätigkeitsdarstellung habe und somit auch nicht weiß, ob z.B. meine Eingruppierung, die ich aus der vorherigen Tätigkeit mitgenommen habe, überhaupt noch so stimmt. Ich denke, dass es diesbzgl. auch darauf ankommt wie es in der Tätigkeitsdarstellung niedergeschrieben wird. M.E. trage ich nun vielmehr Verantwortung als früher.

Da es die Stelle so noch nie gab, habe ich auch keine Möglichkeit mich an einem evtl. Vorgänger etc. zu orientieren.

Habe ich denn überhaupt Anspruch auf eine Tätigkeitsdarstellung? Und würdet Ihr an meiner Stelle den Personalrat einschalten? oder welche Möglichkeiten hätte ich noch?

Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfestellung.

VG

Sunny


Spid:
Der AG muß mindestens seiner Rechtspflicht aus dem NachwG genüge tun. Das begründet zwar keinen Anspruch auf eine Tätigkeitsdarstellung, ist aber deutlich mehr als kein Nachweis.

Finanzer:
Wichtig wäre es erstmal selbst zu dokumentieren, welche Tätigkeiten man vorgenommen hat und vornimmt.

sunny:
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.

Das mit den Tätigkeiten, die ich gerade mache, ist nicht ganz so leicht.

Zunächst hatte mir mein Chef gesagt, dass ich jetzt nun für das Aufgabengebiet X zuständig bin. Dann hat es vielleicht max. eine Woche gedauert und ich habe Hilfsarbeiten aus meinem alten Arbeitsgebiet übernommen, um die Kollegen aus meinem alten Arbeitsgebiet zu unterstützen und zu entlasten.

Da dieses (alte) Arbeitsgebiet nun noch aufgestockt wird, soll ich die Einarbeitung der drei neuen Kollegen ebenfalls übernehmen, obwohl ich gar nicht mehr im aktuellen Tagesgeschehen drin bin.

Selbstverständlich kann ich meine jetzigen Tätigkeiten dokumentieren, doch derzeit kenne ich nichtmals meine Befugnisse, so dass ich mich in dem ein oder anderen Fall auch zurücknehme und nur als Ghostwriter agiere (nach aussen hin tritt mein Chef auf mit seinem Namen auf). Es kommt mir eher so vor, als würde die Übertragung der neuen Aufgaben hinter vorgehaltener Hand passieren.

So dachte ich z.B., dass die Übertragung anderer Tätigkeiten auch durch den PR abgesegnet werden müssen - auch dies ist bis dahin nicht passiert.
 

Spid:
Dann ist es mutmaßlich auch nicht passiert.

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