Die Frage ist halt, ob es eine Stellenbeschreibung gibt. Wenn ja, kann diese den Zweck ja möglicherweise auch erfüllen. Der Begriff scheint mir allerdings rechtlich nicht normiert und daher kann diese Beschreibung eben unterschiedlichsten Inhalt haben.
Eine Stellenausschreibung sollte ja aber immer existieren, egal ob intern oder extern ausgeschrieben wird. Da wird dann ja neben mehr oder weniger Selbstdarstellung des Arbeitgebers und all seiner Leistungen auch üblicherweise auf die auszuübenden Tätigkeiten eingegangen.
(Wobei ich auch solche kenne, wo explizit vermerkt ist, dass man sich auch die Übertragung anderer als der genannten Tätigkeiten vorbehält. Aber sofern diese dann ordentlich erfolgt, ist da ja nichts gegen einzuwenden...)