Autor Thema: Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?  (Read 13847 times)

Lars73

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Antw:Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?
« Antwort #30 am: 16.01.2019 12:12 »
Da die Unklarheiten die sich aus der nicht Erfüllung dieser Pflicht ergeben ein gutes Stück zu Lasten des Arbeitgebers gibt ist es auch nicht unbedingt sinnvoll diese Pflicht durchzusetzen.

Spid

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Antw:Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?
« Antwort #31 am: 16.01.2019 12:26 »
Das ist absolut richtig.

wedo

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Antw:Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?
« Antwort #32 am: 16.01.2019 12:44 »
Derlei ist nicht zu beantragen, dem AG ist gem. NachwG eine Rechtspflicht auferlegt, die wesentlichen Arbeitsbedingungen dem AN schriftlich innerhalb eines Monats nach Einstellung und nach jeder Änderung auszuhändigen.

wen nach jeder Änderung eine Rechtspflicht nach dem NachwG besteht, ist doch spätestens nach der ersten Änderung der Nachweis durch die Stellenausschreibung Makulatur oder täusche ich mich da?

Spid

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Antw:Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?
« Antwort #33 am: 16.01.2019 12:57 »
Ja.

MoinMoin

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Antw:Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?
« Antwort #34 am: 16.01.2019 13:12 »
wen nach jeder Änderung eine Rechtspflicht nach dem NachwG besteht, ist doch spätestens nach der ersten Änderung der Nachweis durch die Stellenausschreibung Makulatur oder täusche ich mich da?
wesentliche Änderung und nein, nicht Makulatur. Denn theoretisch könntest du dich jederzeit darauf zurückziehen, dass du neu hinzugekommene Dinge nicht machen musst, da du ja nachweislich (wg NachwG) diese Dinge nicht machen musst.

Krebs

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Antw:Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?
« Antwort #35 am: 16.01.2019 13:41 »
Es handelt sich um einen individualrechtlichen Anspruch, dessen Erfüllung sich vor dem Arbeitsgericht erzwingen läßt.

Und wie weißt man darauf hin das dieses individualrecht nicht erfüllt wurde, ohne gleich wegen einem DINA4 Blatt vor dem Arbeitsgericht zu landen.

Da die Unklarheiten die sich aus der nicht Erfüllung dieser Pflicht ergeben ein gutes Stück zu Lasten des Arbeitgebers gibt ist es auch nicht unbedingt sinnvoll diese Pflicht durchzusetzen.
Und warum soll es nicht sinnvoll sein diese Pflicht durchzusetzen?
« Last Edit: 16.01.2019 13:44 von Krebs »

TV-Ler

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Antw:Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?
« Antwort #36 am: 16.01.2019 13:56 »
Und warum soll es nicht sinnvoll sein diese Pflicht durchzusetzen?
Wie erwähnt, Unklarheiten gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
In einem Verfahren (Eingruppierungsfeststellungsklage) lässt sich daraus möglicherweise Honig saugen für den Arbeitnehmer. Hat der AG dagegen alles sauber schriftlich fixiert, ist es damit vorbei ...

Spid

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Antw:Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?
« Antwort #37 am: 16.01.2019 13:58 »
Es handelt sich um einen individualrechtlichen Anspruch, dessen Erfüllung sich vor dem Arbeitsgericht erzwingen läßt.

Und wie weißt man darauf hin das dieses individualrecht nicht erfüllt wurde, ohne gleich wegen einem DINA4 Blatt vor dem Arbeitsgericht zu landen.

Bestenfalls fordert man den AG unter Terminsetzung auf, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.

Zitat
Da die Unklarheiten die sich aus der nicht Erfüllung dieser Pflicht ergeben ein gutes Stück zu Lasten des Arbeitgebers gibt ist es auch nicht unbedingt sinnvoll diese Pflicht durchzusetzen.
Und warum soll es nicht sinnvoll sein diese Pflicht durchzusetzen?

Wenn man mit dem AG über die Eingruppierung streitet, kann es u.U. für den AN vorteilhaft sein, wenn es keinen Nachweis über die auszuübende Tätigkeit.

Kaffeetassensucher

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Antw:Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?
« Antwort #38 am: 21.01.2019 09:26 »
Und was soll dabei herumkommen das mein AG zu mir sagt, ne das sind z.B. höherwertige Tätigkeiten das dürfen sie nicht mehr machen?

Im Zweifelsfalle muss er dir dann sagen, was du denn dann machen sollst, außer den ganzen Tag Däumchen drehen.
Das ist ja schließlich das Ziel der ganzen Chose.

Otto

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Antw:Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?
« Antwort #39 am: 24.01.2019 13:42 »
Hallo,
wie ist eigentlich das Verfahren bei Aushändigung der Tätigkeitsbeschreibung. Aus meiner Sicht weist der AG ja die darin genannten Tätigkeiten im Rahmen seines Dienstrechts an. Hier wird aber verlangt, dass die TB unterschrieben werden und quasi anerkannt werden soll. Ist das üblich und rechtmäßig?

Kaffeetassensucher

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Antw:Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?
« Antwort #40 am: 24.01.2019 14:35 »
Bei uns die übliche Vorgehensweise (nicht TV-L, aber TVöD wird angewandt):

Erster Arbeitstag, TD auf wird einem auf den Schreibtisch gelegt, durchlesen, unterschreiben, zeitnah zurückschicken, ein Exemplar behält man selber, fertig ist der Bums. Kann später niemand behaupten, er hätte nicht gewusst, was er mit welchen Zeitanteilen machen soll und in welcher EG das Personalreferat einen deshalb sieht.

Lars73

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Antw:Anspruch auf Tätigkeitsdarstellung?
« Antwort #41 am: 24.01.2019 15:30 »
Bei uns unterschreibt man als beschäftigter die Kenntnisnahme. (Sie Tätigkeitsbeschreibung wird zur Kenntnis genommen."

Wichtig ist also was dort steht. Ggf. ergänzt man handschriftlich bei der Unterschrift, dass es sich um eine Kenntnisnahme handelt.