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ständiger Vertreter

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sally2601:
Hallo
wir wollen bei uns auf der Kläranlage einen Gesellen zum Stellvertreter ernennen und da kam jetzt die Frage auf welche Entgeltgruppe hier angemessen ist.

Der Geselle hat momentan Entgeltgruppe 6 / Stufe 4 . Die zu Vertretene Stelle ist mit 9b deklariert.

Ich kenne aus der Praxis die Regel, dass der Stellvertreter eine Entgeltgruppe unter der eigentlichen Eingruppierung eingestellt wird.
Gibt es hierzu Regelungen im TVöD ?

Spid:
Ja. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Organisator:
Wenn der zu vertretende eine Leitungsfunktion ausübt, ist der ständige Vertreter in die selbe Entgeltgruppe eingruppiert die der zu vertretende.

Vgl. BeckOK TVöD EntgO/Steuernagel TV EntgO Bund § 4 Rn. 1-5

Skedee Wedee:
Ich vermute Sally wollte zum Ausruck bringen, dass der Vertreter kein ständiger Vertreter, sondern ein Verhinderungsvertreter ist... Also während Urlaub, Krankheit und Fortbildung des Kläranlagenleiters die Rechte und Pflichten dessen wahrnimmt.

sally2601:
Hallo
erstmal danke für die von ihen aufgewendete Zeit um meine Frage zu beantworten .

Ich möchte ganz gerne, dass die Vertretung vernünftig geregelt ist und mein Kollege auch gemäß TVöD VKA gerecht dafür entlohnt wird.

Wie geschrieben kenne ich aus der Praxis nur die Regelung mit der etwas geringeren Entgeltgruppe und dieses würde ich auch gerne so jetzt bei uns durchsetzen.
Nur weiss ich nicht wo ich entsprechende §en zur Argumentation finde, da sich die nach §14 (3) aufgeführte Vertreterpauschale nicht lohnt.
Der gewünschte Vertreter wird das mehr an Verantwortung dafür nicht übernehmen


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