Die Zeitanteile der Vertretung (Urlaub, Krankheit, pp) sind zu erfassen und zeitlich in der Arbeitsplatzbeschreibung darzustellen. Hinzu kommen die Aufgaben, die in diesen Fällen zu leisten sind. Die Vertretungstätigkeiten werden dann als eigenständiger Arbeitsvorgang bewertet und können die Gesamtwertigkeit des Arbeitsplatzes u. U. erhöhen. Vor allem dann, wenn hochwertige Tätigkeiten wahrgenommen werden (Entscheidungen treffen o. ä.).
Eine pauschale Bewertung eines Vertreters (eine EG niedriger als der zu Vertretende) gibt es nicht.
Ständige Vertreter gibt es (eigentlich) nur in Leitungsfunktionen großer Organisationseinheiten. Diese besitzen auch während der Anwesenheit des zu Vertretenden die gleichen Rechte und Pflichten aus.