Autor Thema: Eingruppierungsverfahren Gemeindevollzugsdienst  (Read 4651 times)

Luca123

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Hallo an alle,

durch die Schließung des alten Forums, kann ich leider nur auf diese Art an dem Thema anknüpfen.


Wir haben mittlerweile die 1. und 2. Instanz durch. In beiden Verfahren unterlag der AG. Allerdings bleibt bislang noch die Revision.
Bislang wurde eine Eingruppierung nach EG 09a erstritten.

Verfahrensnummern folgen....

Shoemaker

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Antw:Eingruppierungsverfahren Gemeindevollzugsdienst
« Antwort #1 am: 08.01.2019 14:10 »
Eine Stellenbeschreibung wäre nicht schlecht.  ;)

Ich freue mich auf weitere Infos.

Luca123

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Antw:Eingruppierungsverfahren Gemeindevollzugsdienst
« Antwort #2 am: 08.01.2019 15:54 »
...stand alles im alten Forum... Liebevoll alles abgetippt...  :-\

Das Berufungsurteil wird nach Aussage des LAG`s im Februar zugestellt.   :)


Kaffeetassensucher

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Antw:Eingruppierungsverfahren Gemeindevollzugsdienst
« Antwort #3 am: 08.01.2019 15:57 »
...stand alles im alten Forum... Liebevoll alles abgetippt...  :-\

Das leider nicht mehr aktiv ist und leider reicht auch mein Gedächtnis nicht mehr bis Mai zurück um zu wissen, worum es hier (bzw. im alten Forum) noch mal ging?

Luca123

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Antw:Eingruppierungsverfahren Gemeindevollzugsdienst
« Antwort #4 am: 09.01.2019 14:31 »
Bei Gelegenheit stelle ich die SB nochmal rein.

jupp

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Antw:Eingruppierungsverfahren Gemeindevollzugsdienst
« Antwort #5 am: 09.01.2019 15:55 »
Welches LArbG ist das?

Julius

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Antw:Eingruppierungsverfahren Gemeindevollzugsdienst
« Antwort #6 am: 10.01.2019 10:34 »
Hallo Luca 123,
schön, dass du über das Ergebnis informierst. Das macht wieder etwas Mut. Es wäre schön, wenn du deine SB noch einmal reinstellen würdest. Ist das Gericht auch von einem großen Arbeitsvorgang ausgegangen, der die Überwachung des ruhenden Verkehrs beinhaltet?

Luca123

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Antw:Eingruppierungsverfahren Gemeindevollzugsdienst
« Antwort #7 am: 10.01.2019 14:58 »
Hallo Luca 123,
schön, dass du über das Ergebnis informierst. Das macht wieder etwas Mut. Es wäre schön, wenn du deine SB noch einmal reinstellen würdest. Ist das Gericht auch von einem großen Arbeitsvorgang ausgegangen, der die Überwachung des ruhenden Verkehrs beinhaltet?

Die 1. Instanz ist davon ausgegangen, ja.

Die Urteilsbegründung des LArbG Mannheim liegt leider noch nicht vor. Wie gesagt wird es Februar bis es soweit ist.