Autor Thema: kleine Anwartschaft Zeit Soldat Bundeswehr  (Read 6109 times)

Bryan82

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kleine Anwartschaft Zeit Soldat Bundeswehr
« am: 18.01.2019 17:56 »
Hallo und Guten Abend wertes Forum,

kurz zu mir. Ich bin aktuell Zeit Soldat bei der Bundeswehr und SaZ 25. Mein DZE ist der 30.09.2036. Zu diesem Zeitpunkt bin ich 54 Jahre alt. Nach meinem DZE habe ich noch Anspruch auf 60 Monate Übergangsgebührnisse.

Aktuell besitze ich eine kleine Anwartschaft plus die Pflegepflichtversicherung.
Nun zu meiner Frage.:

Durch die Gesetzesänderung zum 01.01.2019 benötige ich diese ja eigentlich nicht mehr. Zum DZE habe ich das Wahlrecht zwischen GKV und PKV. Sollte ich die Anwartschaft nun kündigen oder macht es vielleicht doch Sinn diese bis zum 30.09.2036 weiterzuführen? Wenn ja warum, und mit welchen Begründungen?

Die kleine Anwartschaft ist faktisch nichts anderes als eine Zutrittstür zur privaten Krankenversicherung, die über die gesamte Laufzeit gegen einen bestimmten Beitrag aufgehalten wird. Die Anwartschaft selbst ist also eigentlich gar keine echte Versicherung – sie bringt ja auch keine konkreten Leistungen – sondern lediglich ein Instrument zum Aufrechterhalten einer Versicherungsoption

Und warum sollte ich diese nun weiterführen??? Mit 54 werde ich bestimmt nicht mehr im Öffentlichen Dienst arbeiten, bzw. Beamter werden. Somit bräuchte ich ja auch eigentlich keine PKV mehr.

Und was hat eigentlich die Wehrdienstbeschädigung mit einer Anwartschaft zu tun?

Ich würde mich freuen wenn ich dazu ein paar Antworten bzw. Empfehlungen bekommen könnte.

Danke im Voraus und ein ich wüsche allen ein schönes Wochenende.

Zinnsoldat

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Antw:kleine Anwartschaft Zeit Soldat Bundeswehr
« Antwort #1 am: 20.01.2019 22:05 »
Hallo,
ich bin BS und auch ich habe eine Anwartschaft, allerdings eine "GROßE"


Es mag sein, dass Du nach Ablauf Deiner Dienstzeit die Wahl hast in der GKV oder in PKV versichert zu werden, aber zu welchem Preis?
Du hast schon richtig argumentiert, die Anwartschaft ist die Pforte, welche für die Dauer der Laufzeit offen gehalten wird. In meinem Fall ist sie jedoch noch weit mehr als das.
Meine Anwartschaft sichert mir nicht nur die Möglichkeit mich bei der gewählten Versicherung zu versichern (diese muss mich zum Ende der Dienstzeit dann versichern) sondern sie tut dies dann auch zum Tarif meines Eintrittsalters als ich die Anwartschaft abschlossen habe. Sprich, Sie versichert mich wie einen 25-jährigen, obwohl ich dann über 60 sein werde. Zudem sichert mir die Anwartschaft meinen Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses. In der Regel ist dieser in jungen Jahren gut. Im Alter jedoch werden dann ggf. Deine Gebrechen nicht mitversichert. 

In Kurz: die "kleine" Anwartschaft sichert dir den Tarif , die "große" den Tarif und den Gesundheistzustand zum Zeitpunkt des Abschlusses.

Ich weiß zwar nicht was es mit der Gesetztesänderung auf sich hat, aber ich interpretiere das mal so:
Wenn Du aus der Bundeswehr ausscheidest dann muss die GKV Dich versichern. Eine PKV muss dies jedoch nicht und wird es auch nicht und wenn, dann wohl nur zu einem horrenden Preis. 





 

Karsten

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Antw:kleine Anwartschaft Zeit Soldat Bundeswehr
« Antwort #2 am: 21.01.2019 11:11 »
Hallo und Guten Abend wertes Forum,

kurz zu mir. Ich bin aktuell Zeit Soldat bei der Bundeswehr und SaZ 25. Mein DZE ist der 30.09.2036. Zu diesem Zeitpunkt bin ich 54 Jahre alt. Nach meinem DZE habe ich noch Anspruch auf 60 Monate Übergangsgebührnisse.

Aktuell besitze ich eine kleine Anwartschaft plus die Pflegepflichtversicherung.
Nun zu meiner Frage.:

Durch die Gesetzesänderung zum 01.01.2019 benötige ich diese ja eigentlich nicht mehr. Zum DZE habe ich das Wahlrecht zwischen GKV und PKV. Sollte ich die Anwartschaft nun kündigen oder macht es vielleicht doch Sinn diese bis zum 30.09.2036 weiterzuführen? Wenn ja warum, und mit welchen Begründungen?

Die kleine Anwartschaft ist faktisch nichts anderes als eine Zutrittstür zur privaten Krankenversicherung, die über die gesamte Laufzeit gegen einen bestimmten Beitrag aufgehalten wird. Die Anwartschaft selbst ist also eigentlich gar keine echte Versicherung – sie bringt ja auch keine konkreten Leistungen – sondern lediglich ein Instrument zum Aufrechterhalten einer Versicherungsoption

Und warum sollte ich diese nun weiterführen??? Mit 54 werde ich bestimmt nicht mehr im Öffentlichen Dienst arbeiten, bzw. Beamter werden. Somit bräuchte ich ja auch eigentlich keine PKV mehr.

Und was hat eigentlich die Wehrdienstbeschädigung mit einer Anwartschaft zu tun?

Ich würde mich freuen wenn ich dazu ein paar Antworten bzw. Empfehlungen bekommen könnte.

Danke im Voraus und ein ich wüsche allen ein schönes Wochenende.

Wie der Vorredner bereits erwähnt hat, friert Ihnen die "kleine" Anwartschaft lediglich ihren Gesundheitszustand ein. Dies erlaubt es Ihnen, ohne erneute Gesundheitsprüfung in den ursprünglichen privaten Tarif zurückzukehren. Wenn Sie heute mit 54 wieder in die PKV eintreten wollten, müssten Sie über 60.750 Euro verdienen  (Versicherungspflichtgrenze) und würden dann als "gesund" eingestuft werden durch die kleine Anwartschaft. Aktuell würde man beim PKV Marktführer Debeka (Eintrittsalter 54) 900,14 € monatlich zahlen müssen. Sofern Sie mit 54 einen Arbeitgeber hätten oder im Renten, bzw.- Pensionsbezugs stehen würden übernimmt dieser einen Arbeitgeberanteil. Ihr Arbeitnehmeranteil wäre dann momentan 514,48 €.

Lange Rede, kurzer Sinn...die kleine Anwartschaft macht für einen solch langen Überbrückungszeitraum keinen Sinn, da ihr Eintrittsalter nicht konserviert wird, sondern nur ihr Gesundheitszustand. Ein Eintritt mit 54 (auch gesund) ist in der PKV unbezahlbar, da kaum noch Zeit zum Aufbau der Altersrückstellungen vorhanden ist. Exakt für Menschen wie Sie, wurde das Rückkehrrecht in die GKV geschaffen.