Autor Thema: Bewerbung zulässig?  (Read 4579 times)

Elur

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 139
Bewerbung zulässig?
« am: 10.01.2019 21:53 »
Hallo,
ich werde nach A9g besoldet und habe eine Stellenanzeige in unserer Behörde gefunden, die mich interessiert, die jedoch nach A11 bewertet ist. Darf ich mich darauf bewerben? Obwohl wir eigentlich gebündelte Stellen haben (meine ist nach A9/A10 bewertet), steht hier in der Stellenausschreibung nur die A11. Ich befürchte, dass diese Stelle schon für eine bestimmte Person ausgeschrieben ist und eine Bewerbung meinerseits dann sowieso unnötig ist.


elur

Casiopeia1981

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 182
Antw:Bewerbung zulässig?
« Antwort #1 am: 10.01.2019 23:34 »
Grundsätzlich möglich. Ob es sinnvoll ist, hängt von der Stelle und von der Bewerberlage ab. Sinnvoll ist es, mal in der Fachstelle vorzufühlen, ob es „Favoriten“ gibt oder wie die Erwartungshaltung ist. Im Anschluss daran würde ich den Kontakt mit der Prrsonalstelle suchen und fragen, ob eine Bewerbung eine reale Aussicht auf Erfolg haben könnte 

DOler

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Bewerbung zulässig?
« Antwort #2 am: 15.01.2019 09:46 »
Es hängt auch sehr vom Dienstherren ab, wie eine Bewerbung von einer Person gesehen wird, die eigentlich nicht vorgesehen für die Stelle ist:
Entweder wird es negativ/überheblich angesehen
ODER
man nimmt zur Kenntnis, dass man Verantwortung für eine höhere Stelle übernehmen will (positiv).
Daher - Wie Casiopeia1981 svhon geschrieben hat - mal in der Fachstelle "vorfühlen". Meist ist ja ein Ansprechpartner genannt.
Übrigens: Die Übertragung der Stelle heißt nicht, dass es zu einer "Sprungbeförderung" kommt. Meist kommt aber die A10 etwas schneller als sonst. Für die A11 muss man sich oft zusätzlich recht lange bewähren, wenn man sich als A9er beworben hat (zumindest bei uns).

Elur

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 139
Antw:Bewerbung zulässig?
« Antwort #3 am: 16.01.2019 19:21 »
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Ja, ich weiß, dass Sprungbeförderungen nicht möglich sind. Ich bin erst einige Monate im gehobenen Dienst. Vorher wurde ich mehrere Jahre nach A6 besoldet, obwohl mein Dienstposten nach A9/A10 bewertet war. Meine Beförderungen bis A8 gingen dann auch schneller als die anderer Kollegen. Nach 6,5 Jahren wurde ich zum zweiten mal befördert. Und nach 7 Jahren habe ich dann den Aufstieg in den gehobenen Dienst geschafft.

elur