Leider ist die Personalstelle nicht sehr hilfreich bei der Benennung von Studiengängen, die auch definitiv in meiner Behörde (Land NRW) anerkannt werden
Wenn die das nicht benennen kann, dann hiesige Forumsteilnehmer sicher noch viel weniger.
Zudem bereitet es mir Bauchschmerzen, dass auch beim Verwaltungsfachwirten explizit reingeschrieben wird, das mit dem Bestehen der Maßnahme keine Höhergruppierung garantiert werden kann?
Das ist ja auch wenig verwunderlich, da man nicht nach Abschlüssen/Qualifikationen, sondern nach auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist. Insofern ist (bis auf Ausnahmen bzgl. Ausbildungs- und Prüfungspflicht) nur durch Bestehen einer Maßnahme ohnehin keine Höhergruppierung zu erwarten...
Welche Möglichkeiten gibt es hinsichtlich Aufstieg in gehobenen Dienst und evtl. anschließender Verbeamtung?
Eine Verbeamtung ist wieder etwas ganz anderes. Da kenne ich mich nicht aus, las aber kürzlich, dass da wohl nur Bachelor/Master zählen, andere laut irgendwelcher Tabellen vermeintlich gleichwertige Abschlüsse (Fachwirte) jedoch nicht.
Für Tarifbeschäftigte gilt, dass um eine höhere Eingruppierung zu erreichen, entsprechende Tätigkeiten auszuführen sind. Das erreicht man meist, indem man sich auf eine solche Stelle bewirbt. In den jeweiligen Stellenausschreibungen ist üblicherweise angegeben, welchen Abschluss bzw. welche Qualifikation der Arbeitgeber von den Bewerbern erwartet. Dabei sind ihm kaum Grenzen gesetzt, er kann quasi alles und nichts verlangen.