Autor Thema: Aufstieg in den gehobenen Dienst / Verbeamtung?  (Read 3561 times)

BoLo

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Hallo allerseits,

ich arbeite seit ca. 2005 im ÖD und bin seit vielen Jahren im mittleren Dienst (E9/3). Strebe nun eine Weiterbildung an, entweder den Verwaltungsfachwirten oder aber ein berufsbegleitendes Studium um in den gehobenen Dienst aufzusteigen.

Leider ist die Personalstelle nicht sehr hilfreich bei der Benennung von Studiengängen, die auch definitiv in meiner Behörde (Land NRW) anerkannt werden :(

Zudem bereitet es mir Bauchschmerzen, dass auch beim Verwaltungsfachwirten explizit reingeschrieben wird, das mit dem Bestehen der Maßnahme keine Höhergruppierung garantiert werden kann?

Welche Möglichkeiten gibt es  hinsichtlich  Aufstieg in gehobenen Dienst  und evtl. anschließender Verbeamtung? 

Ich hoffe, Ihr könnt mir ein paar Tipps geben :)

Vielen Dank im Voraus!

Spid

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Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst / Verbeamtung?
« Antwort #1 am: 11.01.2019 14:36 »
Es gibt bei TB weder einen mittleren noch einen gehobenen Dienst.

D-x

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Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst / Verbeamtung?
« Antwort #2 am: 11.01.2019 14:49 »
Leider ist die Personalstelle nicht sehr hilfreich bei der Benennung von Studiengängen, die auch definitiv in meiner Behörde (Land NRW) anerkannt werden :(
Wenn die das nicht benennen kann, dann hiesige Forumsteilnehmer sicher noch viel weniger.

Zudem bereitet es mir Bauchschmerzen, dass auch beim Verwaltungsfachwirten explizit reingeschrieben wird, das mit dem Bestehen der Maßnahme keine Höhergruppierung garantiert werden kann?
Das ist ja auch wenig verwunderlich, da man nicht nach Abschlüssen/Qualifikationen, sondern nach auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist. Insofern ist (bis auf Ausnahmen bzgl. Ausbildungs- und Prüfungspflicht) nur durch Bestehen einer Maßnahme ohnehin keine Höhergruppierung zu erwarten...

Welche Möglichkeiten gibt es  hinsichtlich  Aufstieg in gehobenen Dienst  und evtl. anschließender Verbeamtung? 
Eine Verbeamtung ist wieder etwas ganz anderes. Da kenne ich mich nicht aus, las aber kürzlich, dass da wohl nur Bachelor/Master zählen, andere laut irgendwelcher Tabellen vermeintlich gleichwertige Abschlüsse (Fachwirte) jedoch nicht.
Für Tarifbeschäftigte gilt, dass um eine höhere Eingruppierung zu erreichen, entsprechende Tätigkeiten auszuführen sind. Das erreicht man meist, indem man sich auf eine solche Stelle bewirbt. In den jeweiligen Stellenausschreibungen ist üblicherweise angegeben, welchen Abschluss bzw. welche Qualifikation der Arbeitgeber von den Bewerbern erwartet. Dabei sind ihm kaum Grenzen gesetzt, er kann quasi alles und nichts verlangen.


Skedee Wedee

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Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst / Verbeamtung?
« Antwort #4 am: 11.01.2019 15:40 »
...ich arbeite seit ca. 2005 im ÖD und bin seit vielen Jahren im mittleren Dienst (E9/3). Strebe nun eine Weiterbildung an, entweder den Verwaltungsfachwirten oder aber ein berufsbegleitendes Studium um in den gehobenen Dienst aufzusteigen.

Sich weiterbilden ist nicht verkehrt. Schließlich lernt man nie aus. In der Weitberildung lernst Du dann auch vermutlich, dass es bei Tarifbeschäftigten keinen mittleren und gehobenen Dienst gibt.

Leider ist die Personalstelle nicht sehr hilfreich bei der Benennung von Studiengängen, die auch definitiv in meiner Behörde (Land NRW) anerkannt werden :(

Das ist natürlich schlecht und wenig hilfreich. Oftmals werden Bachelorstudiengänge der Politik- und Verwaltungswissenschaften oder der Bachelor of Law anerkannt. ABER: letztendlich kann es Dir nur Dein Arbeitgeber sagen. Denn Du wirst einsehen, dass der Bachelorstudiengang Schmuck der Kunsthochschule Burg Giebichenstein in Halle möglicherweise nicht förderlich für Deine Tätigkeit in der Verwaltung in NRW ist.

Zudem bereitet es mir Bauchschmerzen, dass auch beim Verwaltungsfachwirten explizit reingeschrieben wird, das mit dem Bestehen der Maßnahme keine Höhergruppierung garantiert werden kann?

In der Fortbildung wirst Du lernen, dass Tarifbeschäftigte nach ihrer dauerhaft auszuübenden Tätigkeit bezahlt werden. Es kann nur sein, dass Du bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllst, so dass Dir aufgrund der Entgeltordnung eine Entgeltgruppe abgezogen wird. Machst Du beispielsweise den Verwaltungsfachwirt aber Dir werden keine anderen Tätigkeiten übertragen, bleibt es bei Deiner jetzigen Eingruppierung. Da hilft Dir auch kein Fachwirt.

Welche Möglichkeiten gibt es  hinsichtlich  Aufstieg in gehobenen Dienst  und evtl. anschließender Verbeamtung? 

Mit dem Fachwirt nahezu ausgeschlossen. Du hast mit dem Verwaltungsfachwirt nicht die Laufbahnbefähigung erworben. Ein Bachelor-Studium sorgt zumindest dafür, dass die Möglichkeit der Verbeamtung besteht. Näheres ist unter anderem in § 6 LBG NRW sowie in der LVO NRW ausgeführt. ABER: Ein Anspruch auf Verbeamtung besteht nicht.