Autor Thema: Bewerbung bei anderen Behörden als Beamter auf Widerruf  (Read 9964 times)

suiris

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Hallo zusammen,

mitlesen tue ich in diesem Forum - bzw. dessen Vorgänger - schon länger, aber jetzt habe ich das erste mal tatsächlich 'ne Frage, für die ich keinen passenden Thread gefunden habe:

Im Moment bin ich Landesbeamter auf Widerruf und absolviere ein Studium für den gehobenen technischen Dienst. Mein Studium endet dabei im dritten Quartal diesen Jahres.

Meine Behörde möchte mich danach auch als Beamter auf Probe übernehmen, allerdings kann sie mir keine Stelle in einem Bereich anbieten in dem ich wirklich gerne arbeiten möchte - und das grundsätzliche Vorhandensein solcher Stellen war ein großer Grund warum ich mich vor dem Studium für diese Landesbehörde entschieden hatte. Daher bin ich mir nicht sicher ob ich bei dieser Behörde verbleiben möchte (auch wenn ich mich sonst dort eigentlich wohl fühle).

Jetzt wollte ich fragen was eurer Meinung nach das sinnvollste Vorgehen ist wenn ich bei einer anderen Behörde (vorzugsweise bei Land oder Bund) arbeiten möchte. Soweit ich das verstehe könnte meine Behörde mein Beamtenverhältnis auf Widerruf ja jederzeit widerrufen. Nun möchte ich irgendwie nicht riskieren, dass meine Behörde von Bewerbungen Wind bekommt und mich noch während des Studiums aus dem Beamtenverhältnis entlässt. Dann stünde ich nämlich ohne Abschluss da.
Außerdem wollte ich wissen ob ich bereits im Anschreiben einer Bewerbung erwähnen sollte dass eine Ausbildungskostenerstattung an meine alte Behörde zu entrichten wäre. Oder ist das den Behörden sowieso bekannt?

Rechtlich betrachtet gibt es soweit ich das verstehe ja mehrere Möglichkeiten wie so ein Wechsel auf eine andere Behörde von statten gehen kann:
Versetzung, Abordnung oder eben die wahrscheinlichste Lösung einer"Raubernennung". Ich verstehe dass schon richtig dass eine "Raubernennung" auch von einer anderen Landesbehörde des selben Bundeslandes möglich ist, oder?

Auch falls ich rechtlich irgendwas total falsch verstehe, weist mich bitte darauf hin.

Ich danke schon mal für eure Antworten  :)

BeamterBR

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Jetzt wollte ich fragen was eurer Meinung nach das sinnvollste Vorgehen ist wenn ich bei einer anderen Behörde (vorzugsweise bei Land oder Bund) arbeiten möchte. Soweit ich das verstehe könnte meine Behörde mein Beamtenverhältnis auf Widerruf ja jederzeit widerrufen. Nun möchte ich irgendwie nicht riskieren, dass meine Behörde von Bewerbungen Wind bekommt und mich noch während des Studiums aus dem Beamtenverhältnis entlässt. Dann stünde ich nämlich ohne Abschluss da.
Außerdem wollte ich wissen ob ich bereits im Anschreiben einer Bewerbung erwähnen sollte dass eine Ausbildungskostenerstattung an meine alte Behörde zu entrichten wäre. Oder ist das den Behörden sowieso bekannt?

Rechtlich betrachtet gibt es soweit ich das verstehe ja mehrere Möglichkeiten wie so ein Wechsel auf eine andere Behörde von statten gehen kann:
Versetzung, Abordnung oder eben die wahrscheinlichste Lösung einer"Raubernennung". Ich verstehe dass schon richtig dass eine "Raubernennung" auch von einer anderen Landesbehörde des selben Bundeslandes möglich ist, oder?

Wenn es sich bei dieser Angelegenheit um ein duales Studium handeln sollte, so ist es in der Regel so, dass nach dem dualen Studium das Beamtenverhältnis auf Widerruf automatisch endet. Man ist danach folglich frei sich von einer anderen Behörde ernennen zu lassen. An den Widerruf des Beamtenverhältnisses während der Ausbildung und des dualen Studiums sind hohe Hürden gebunden. Nur weil man eventuell nach der Ausbildung/Studium wechseln möchte ist kein mir bekannter zulässiger Grund für eine Entlassung während der Ausbildung/ des Studiums.

Eine Ausbildungskostenerstattung durch die Behörde erfolgt im Regelfall nicht. Oftmals wurde man unter der Auflage ernannt, dass man eine bestimmte Zeit für den öffentlichen Dienst arbeiten muss, ansonsten muss man die Ausbildungsvergütung selbst zurückerstatten.

Dies sind allerdings nur eine grobe Auskunft. Für nähere Informationen müsste man deine angestrebte Laufbahn sowie dein Bundesland kennen. Außerdem müsstest du sagen können, ob deine Ernennung für die Ausbildung/das Studium unter einer Auflage erfolgte.

Feidl

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Außerdem müsstest du sagen können, ob deine Ernennung für die Ausbildung/das Studium unter einer Auflage erfolgte.
Das wäre die erste Frage.
Wenn nicht, dann im Sommer sich nach Stellen umschauen und bewerben, währenddessen Ausbildung zu Ende machen und sich als Beamter auf Probe ernennen lassen, danach wechseln. Vorteil: bist bereits Beamter und wirst auch in der neuen Behörde als solcher übernommen und nicht erst vielleicht paar Jahre Angestellter.

Gerda Schwäbel

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Ich verstehe dass schon richtig dass eine "Raubernennung" auch von einer anderen Landesbehörde des selben Bundeslandes möglich ist, oder?
Nein, das ist nicht möglich. Das Beamtenverhältnis wird ja nicht zur Behörde, sondern zum Bundesland begründet. Bei einer solchen Konstellation würde es am Merkmal "anderer Dienstherr" fehlen, das für die in § 22 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz beschriebene Art der Entlassung notwendig ist.

suiris

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Danke für die Antworten. Auflage zu meiner Ausbildung war eine anschließende mehrjährige Tätigkeit als Beamter; in meinem Bundesland ist es auch definitiv so geregelt dass andere kommunale oder staatliche Behörden bei "Raubübernahme" eine Ausbildungsvergütung an die Ausbildungsbehörde zahlen müssen (gilt natürlich nur für einen Wechsel innerhalb des Bundeslandes). Bei einem Wechsel in die freie Wirtschaft vor Ablauf der angesetzten Mindestanzahl an Dienstjahren, müsste ich diese aber tatsächlich selbst entrichten.

Werde jetzt erstmal bis zum Sommer/Herbst abwarten bevor ich möglicherweise anfange Bewerbungen zu schreiben.

Ich verstehe dass schon richtig dass eine "Raubernennung" auch von einer anderen Landesbehörde des selben Bundeslandes möglich ist, oder?
Nein, das ist nicht möglich. Das Beamtenverhältnis wird ja nicht zur Behörde, sondern zum Bundesland begründet. Bei einer solchen Konstellation würde es am Merkmal "anderer Dienstherr" fehlen, das für die in § 22 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz beschriebene Art der Entlassung notwendig ist.
Das wäre 'ne sehr wichtige Info. Danke. Ich hatte das nach Lesen der Gesetzestexte ursprünglich auch so verstanden, aber einige Mitstudenten die etwas fitter im Beamtenrecht sind als ich, meinten dass das doch möglich wäre.
« Last Edit: 07.02.2019 09:28 von suiris »