Autor Thema: Kündigungsfrist für AN  (Read 5406 times)

bomofd

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Kündigungsfrist für AN
« am: 15.01.2019 16:40 »
Guten Tag,

Der http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/kuendigungsfristen.html konnte ich entnehmen, dass die Kündigungsfrist in meinem Fall (mehr als 3 Jahre beschäftigt immer als befristeter Vertrag) wohl "4 Monate zum Quartalsende". Bezieht sich diese Frist nur auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder auch durch den Arbeitnehmer?

Damit verbunden ist auch meine zweite Frage, ob bei Kündigung durch den Arbeitnehmer auch eine Kündigung zu einen anderen Termin (nicht Quartalsende) wie z.B. 1. Mai erfolgen kann.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Viele Grüße,
bomofd

Lars73

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Antw:Kündigungsfrist für AN
« Antwort #1 am: 15.01.2019 16:47 »
Die Seite beschreibt die Voraussetzungen für die Anwendung des § 30 (5) TV-L statt § 34 TV-L nicht vollständig. Es sollte der § 30 (1) TV-L sowie ggf. der Arbeitsvertrag angeschaut werden.

Die Kündigungsfrist gilt für beide Seiten.

Eine Kündigung ist nur zum Vertragsende möglich. Allerdings kann man ggf. einen Aufhebungsvertrag anstreben. Auch wird im Ergebnis meist auch eine Kündigung wirksam die man ohne Beachtung der Fristen etc. als Arbeitnehmer vornimmt. Denkbar sind lediglich Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers. Aber diese sind mit recht hohen Hürden versehen.

bomofd

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Antw:Kündigungsfrist für AN
« Antwort #2 am: 15.01.2019 16:55 »
Vielen Dank für deine Antwort!

Eine Kündigung ist nur zum Vertragsende möglich.

Diesen Teil verstehe ich leider nicht ganz (Oder handelt es sich hier um einen Tippfehler, Vertragsende vs Quartalsende?).

Lars73

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Antw:Kündigungsfrist für AN
« Antwort #3 am: 15.01.2019 16:58 »
Sorry Quartalsende ;-)

bomofd

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Antw:Kündigungsfrist für AN
« Antwort #4 am: 15.01.2019 17:06 »
Danke!

Ich habe jetzt gerade nochmal in meinen Vertrag (dort ist ein Verweis auf §34 für eine ordentliche Kündigung) und die Paragrafen selbst (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5920100114101937199) angeguckt.

Dort steht für einen Vertrag von mindestens 5 Jahren: 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

§30 hingegen erwähnt die auch in der oben verlinkten Tabelle genannten 4 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Was davon gilt denn nun?


Edit:
Ich wollte nur nochmal erwähnen, dass ich mehrere befristete Verträge hatte/habe, die sich bisher auf 5,x Jahre akkumulieren.
« Last Edit: 15.01.2019 17:10 von bomofd »

MoinMoin

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Antw:Kündigungsfrist für AN
« Antwort #5 am: 15.01.2019 17:08 »
Meine persönliche Erfahrung (habe es mehrfach gemacht) ist, dass man mit einem (einvernehmlichen) Auflösungsvertrag zu einem für alle wohlwollenden Beendigungszeitpunkt der Vertragsbeziehung kommt.
Die Fristen im TV sind nur für Streitfälle (oder depperte Personalabteilungen) relevant.

Lars73

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Antw:Kündigungsfrist für AN
« Antwort #6 am: 15.01.2019 17:25 »
Es gilt das was im Vertrag steht. Nur wenn die Regelung schlechter als im Tarifvertrag ist und beidseitige Tarifbindung vorliegt gilt ggf. der Tarifvertrag.
Daneben gibt es ja einiges an Gründen weshalb § 30 auch tariflich keine Anwendung findet (bestimmte Konstellationen im Wissenschaftsbereich, Tätigkeitsfelder früherer Arbeiter, Tarifgebiet Ost).

ike

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Antw:Kündigungsfrist für AN
« Antwort #7 am: 20.01.2019 10:49 »
Und wie schaut es mit der Kündigungsfrist seitens AN bzgl. § 34 Abs. 2 TVöD/TV-L ("Unkündbarkeit") aus?
(Beispiel: Wechsel AG, TV-L- > TV-öD, Verbeamtung etc.)

Lars73

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Antw:Kündigungsfrist für AN
« Antwort #8 am: 20.01.2019 11:11 »
§ 34 (2) TV-L greift nur für die Arbeitgeberkündigung. Auf die Kündigung durch den Arbeitnehmer hat er keine Auswirkungen.
« Last Edit: 20.01.2019 11:15 von Lars73 »

DiVO

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Antw:Kündigungsfrist für AN
« Antwort #9 am: 21.01.2019 08:35 »
Ich gehe davon aus, dass es sich bei deinem Vertrag um einen Standardvertrag handelt und du nicht alle Punkte individualvertraglich geregelt hast. In diesem Fall behandelt die aktuelle Rechtsprechung solche Standardverträge wie Allgemeinde Geschäftsbedingungen und für diese gilt laut BGB eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

Lars73

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Antw:Kündigungsfrist für AN
« Antwort #10 am: 21.01.2019 08:38 »
Ich gehe davon aus, dass es sich bei deinem Vertrag um einen Standardvertrag handelt und du nicht alle Punkte individualvertraglich geregelt hast. In diesem Fall behandelt die aktuelle Rechtsprechung solche Standardverträge wie Allgemeinde Geschäftsbedingungen und für diese gilt laut BGB eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
Soweit ein Bezug zum TV-L enthalten ist gilt die Kündigungsfrist dort und nicht die im BGB.

Ansonsten kommt es darauf an was im Arbeitsvertrag zur Kündigung steht und ob die Regelung wirksam ist.