Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückfall der Erfahrungsstufen bei Höhergruppierung
Schmitz:
Hallo,
ich habe auf der Arbeit nochmal nachgehakt. Mein Chef hat Anf. Dez.2017 ein Schreiben mit folgendem Inhalt an die Personalabteilung weitergegeben:
"Betreff: Übersendung Arbeitsplatzbeschreibung und Antrag auf Höhergruppierung
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersende ich Ihnen die APB von Schmitz und beantrage die Höhergruppierung in E10. Ferner bitte ich um Prüfung, ob die Höhergruppierung rückwirkend erfolgen kann. MfG, i.A. Chef"
Noch im gleichen Monat wurde ich höher gruppiert und habe eine rückwirkende Zahlung für 6M erhalten.
Wurde mit diesem Schreiben mein Anspruch gem. §37 Satz 1 wirksam geltend gemacht?
Viele Grüße
Schmitz
Spid:
Nein.
MoinMoin:
Du musst das Geld, was du meinst das du zu bekommen hättest einfordern. Und zwar mehr oder minder exakt das was du forderst. Wichtig mit der Höhe der Forderung (Betrag) oder Angabe Entgelt der EGxSy die du für den Zeitraum ab abc von deinem AG haben willst, idealerweise mit Fristsetzung.
Das musst du dann nicht mehr für alle Folgemonate machen.
Was dein AG dir zahlt oder dein Chef für dich rausholt hat damit mEn nichts zu tun.
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