Autor Thema: Urlaubsanspruch bei AG Wechsel im laufenden Jahr  (Read 3433 times)

Herfi

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Hallo zusammen.

Ich werde zum 01.04. den Arbeitgeber wechseln.
Nun will mir mein aktueller Arbeitgeber lediglich anteilig 5 Urlaubstage bis zum Wechsel gewähren, da laut ihm der MIndesturlaubsanspruch von 20 Tagen als Basis dient. Ist das richtig, dass nicht die traifvertraglich zugesicherten 30 Tage als Basis dienen?


Lars73

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Antw:Urlaubsanspruch bei AG Wechsel im laufenden Jahr
« Antwort #1 am: 14.01.2019 07:25 »
Soweit der TVöD Anwendung findet besteht bei einer 5-Tage-Woche für ein Beschäftigungszeitraum vom 1.1.-31.3. von 8 Tagen.

Herfi

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Antw:Urlaubsanspruch bei AG Wechsel im laufenden Jahr
« Antwort #2 am: 14.01.2019 07:40 »
Ja, der TVöD findet Anwendung.
Arbeite derzeit bei einer Kommune in NRW und wechsel zu einer anderen

Lars73

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Antw:Urlaubsanspruch bei AG Wechsel im laufenden Jahr
« Antwort #3 am: 14.01.2019 08:19 »
Vielleicht hat dein Arbeitgeber die notwendige Vergleichsrechnung mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch falsch verstanden. (Man muss prüfen ob man mindestens den gesetzlichen Urlaubsanspruch gewährt. Das führt im bei Ausscheiden zwischen Anfang Juli und vor Ende August dazu, dass man den gesetzlichen Anspruch von 20 Tagen und nicht den geringeren tariflichen Anspruch hat.)

Schriftlich den Urlaubsanspruch unter Bezug auf die tarifliche Regelung einfordern.
« Last Edit: 14.01.2019 08:52 von Lars73 »

Herfi

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Antw:Urlaubsanspruch bei AG Wechsel im laufenden Jahr
« Antwort #4 am: 14.01.2019 08:43 »
Ja, das habe ich schon gemacht.

Wichtig war jetzt für mich zu wissen, dass es kein Irrglaube von mir ist, dass der TVöD bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs beim AG-Wechsel auch zu Grunde zu legen ist.
Danke!

Skedee Wedee

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Antw:Urlaubsanspruch bei AG Wechsel im laufenden Jahr
« Antwort #5 am: 14.01.2019 09:11 »
Wichtig war jetzt für mich zu wissen, dass es kein Irrglaube von mir ist, dass der TVöD bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs beim AG-Wechsel auch zu Grunde zu legen ist.

Nein, kein Irrglaube. Unter Anwendung des TVöD entstehen bei einem Ausscheiden zum 31.03.2019 insgesamt 8 Urlaubstage.