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Verbeamtung vs sonstiger Beschäftigter

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Spid:

--- Zitat von: Organisator am 14.01.2019 11:37 ---Mit dem sonstigen Beschäftigten ist das so eine Sache.
Manche Arbeitgeber sind da aufgeschlossen, andere lehnen das komplett ab.
Wenn dein AG da aufgeschlossen ist, bleib besser Tarifbeschäftigter, dann kommst du auch über eine E 12 hinaus.
Beim Beamtentum ist hingegen (ohne Master) bei A 13 Schluss. Im Ministerium sollte das aber erreichbar sein. Frag mal deine Kollegen.

Ansonsten vergleiche mal das Einkommen bei A 13 und E 13 (bei gleicher Stufe) ;)

--- End quote ---

Aber auch dann, wenn der TE kein sonstiger Beschäftigter ist und der AG auch keinen großzügigeren Maßstab als den tariflich gebotenen anlegt, ist ja E14 möglich.

Organisator:
Tariflich möglich auf jeden Fall, aber wenn der AG keine sonstigen Beschäftigten haben möchte, würde er nach meinem Gefühl auch keine fehlende Bildungsvoraussetzung akzeptieren.

Man muss halt schauen, wie der AG sich so positioniert. Ist er Tarifbeschäftigten aufgeschlossen, passts; ist es ein Beamtenladen müsste man gegen Windmühlen kämpfen oder ne Urkunde abholen.

MoinMoin:
Und was die Verbeamtung angeht:
Ob und wann du befördert wirst hängt ja von allerei Faktoren ab.
Wenn deine Stelle eine A13 Stelle ist, dann könnte man darüber nachdenken, da du dann halt nur drauf sitzen musst und abwarten musst bis du dran bist, Von der A10 zur A11 könnte es schnell (2-3 Jahre) gehen, die A12 wäre auch unter 45 in Sichtweite und die A13 ...
Kann allerdings auch sein, dass du von der A11 zur A12 10 Jahre warten musst und ......
Das Dumme ist nur, als TB kannst du leichter dir neue Herausforderungen suchen, wenn du z.B. einen Deppen als Chef hast, der dich nervt, als Beamter bist du in einem engeren Korsett geschnürt.

Ich persönlich (mit Dipl.) habe es immer abgelehnt mich verbeamten (A13) zu lassen und bin lieber TingeltangelBob geblieben. (Mit E13+ muss man sich über die höhe des Einkommens ja auch keine Gedanken mehr machen)

Organisator:
Da es ein Ministerium ist, gehe ich von gebündelten Dienstposten aus. Daher mal Kollegen befragen, wie schnell und bis wohin die Beförderungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Spid:

--- Zitat von: Organisator am 14.01.2019 11:48 ---Tariflich möglich auf jeden Fall, aber wenn der AG keine sonstigen Beschäftigten haben möchte, würde er nach meinem Gefühl auch keine fehlende Bildungsvoraussetzung akzeptieren.

--- End quote ---

Der „sonstige Beschäftigte“ ist ja nicht etwas, das man sich als AG aussuchen kann. Der TB kann ja auch im Verlauf der Beschäftigung die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllen. Und auch zumindest formal dürfte der „sonstige Beschäftigte“ auch kein Ausschlußkriterium sein, sondern ein Bewerber, der die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllt, dürfte vielmehr per se geeigneter sein als ein Bewerber ohne die Voraussetzungen in der Person, der nicht als „sonstiger Beschäftigter“ eingruppiert wird. Der „sonstige Beschäftigte“ ist ja nur ein tarifliches Merkmal zur Eingruppierung von TB, die die in einem Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, aber dennoch so eingruppiert ist, als würde sie es.

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