Autor Thema: Verbeamtung vs sonstiger Beschäftigter  (Read 6832 times)

Fingernagel

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Verbeamtung vs sonstiger Beschäftigter
« am: 14.01.2019 11:22 »
Hallo zusammen,

ich stehe bald vor einer wegweisenden Entscheidung und bin mir unsicher, ob ich das alles richtig einordne.

Kurz zu mir:
Mitte 30, verheiratet, 1 Kind
10 Jahre Privatwirtschaft mit Ausbildung und arbeiten, dann erst Studium...

Nach einem Bachelor in zugeschnittenen auf den öD startete ich direkt in einem Ministerium auf einer E11.
Aufgrund meiner Leistung, dem Fachkräftemangel und  der Wichtigkeit meines Bereichs für die Behörde ist man sehr bestrebt, mich zu halten. Teilweise erlebe ich dies als Angst, daß ich abgeworben werden könnte etc. Deshalb machte man mir schnell klar, dass ein Aufstieg kein Problem darstellt und man bat mir eine Verbeamtung an, wodurch für mich zwei Optionen entstehen:

1. Weiterhin als TB
Aktuell wie gesagt E11, durch Ausscheiden anderer MA in Rente Hochstufung auf E12 zeitnah absehbar. Dann wäre ich <40 und hätte das Ende erreicht... bei der allgemeinen Situation könnte ich noch E13 anstreben bzw generell eine Anstellung als sonstiger Beschäftigter. Wie hoch kann es da gehen? Oder wäre E13 Schluß mit meinem Abschluss? Der jetzige Stellenbesetzer, für den ich logischerweise im Fachgebiet der Nachfolger wäre, hat wohl eine E14/15 inne. Er übernimmt zu 50% leitende Aufgaben in meinem Bereich und die anderen 50% haben mit meinem Bereich nichts zu tun. . Darf ich seine Position überhaupt besetzen bzw dem Teil. seiner Aufgaben übertragen bekommen, wenn die Teil einer E15 sind? Wie ist da der Vorgang? Überspringen einer Stufe ist ja sicherlich nicht drin? Da mir der Bereich viel Spaß bereitet, man hier sehr offen und fair mit mir umgeht und die Arbeit wirklich wert geschätzt wird, würde ich diese Position auch mit E12 besetzen, wenn ich denn im Rahmen der Planung schnellstmöglich hoch gezogen werde und irgendwann mindestens auf E13 landen würde, gerne natürlich höher. Daher die Frage wie hoch es als sonstiger B. Für mich gehen könnte.

2. Die Alternative wäre die Verbeamtung, da bietet man mir eine A10 als Einstiegsamt an. Damit kenne ich mich aber gar nicht aus und musste erst einmal recherchieren. entgegen kommt man mir mit der A10 statt A9 (nicht technischer Dienst). Dann hätte ich zunächst 3 Jahre Probezeit, in der ich nicht hochgestuft werden könnte. Ich denke mal, dann könnte ich ebenfalls auf A11 hoch. Da ist dann auch die Frage, wie hoch es gehen kann und wie schnell ich in A13 kommen würde. Ich las von frühestens alle 2 Jahre... wie das in der Zukunft aussieht kp. Da battle ich mich dann mit lauter anderen Beamten im Aufstieg. Als TB wäre ich in meiner Abteilung alleine und habe allein dadurch natürlich ein größeres Druckmittel. Der Bereich ist sehr gefragt, daher auch die Angst mit dem abwerben. zudem muss ich mein Kind mitversichern, 41 Std anstatt 40, flacher Aufstieg... Mitte 30..

jemand ne idee wie ich das besser bewerten kann? soll ich mein Alleinstellungsmerkmal wirklich für eine verbeamtung aufgeben? bin auch meine anfang 20 mehr, wo eine verbeamtung ein easy snap ist.

MoinMoin

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Antw:Verbeamtung vs sonstiger Beschäftigter
« Antwort #1 am: 14.01.2019 11:31 »
Überspringen einer Stufe ist ja sicherlich nicht drin?
Wenn du mit Stufe die Gruppe der Eingruppierung meinst, dann ist die Antwort: so ein Quark kann nur ein Beamter gesagt haben.

Du wirst nach deinen auszuübenden Tätigkeiten bezahlt und wenn du für eine Eingruppierung nicht die persönlichen Voraussetzungen hast (z.B. Dipl/Master), dann erhälst du das Entgelt der nächst niedrigeren Gruppe.
Außer wenn das Merkmal des sonstigen beschäftigten auf dich angewendet wird (werden kann).

Spid

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Antw:Verbeamtung vs sonstiger Beschäftigter
« Antwort #2 am: 14.01.2019 11:32 »
TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, dabei ist - außer bei Lehrkräften - das Überspringen von Entgeltgruppen problemlos möglich, auch von E1 auf E15. Dabei gibt es keine tariflichen Regelungen zur Stellenbesetzung, der AG legt die Anforderungen fest. Ich kenne TB, die ohne jeden Abschluß in E13 oder höher eingruppiert sind. Es braucht nur einen AG, der die entsprechende Tätigkeit übertragen möchte - sobald er das tut, ist bis E14 problemlos alles möglich, als sonstiger Beschäftigter auch E15.

Organisator

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Antw:Verbeamtung vs sonstiger Beschäftigter
« Antwort #3 am: 14.01.2019 11:37 »
Mit dem sonstigen Beschäftigten ist das so eine Sache.
Manche Arbeitgeber sind da aufgeschlossen, andere lehnen das komplett ab.
Wenn dein AG da aufgeschlossen ist, bleib besser Tarifbeschäftigter, dann kommst du auch über eine E 12 hinaus.
Beim Beamtentum ist hingegen (ohne Master) bei A 13 Schluss. Im Ministerium sollte das aber erreichbar sein. Frag mal deine Kollegen.

Ansonsten vergleiche mal das Einkommen bei A 13 und E 13 (bei gleicher Stufe) ;)
« Last Edit: 14.01.2019 11:39 von Organisator »

MoinMoin

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Antw:Verbeamtung vs sonstiger Beschäftigter
« Antwort #4 am: 14.01.2019 11:40 »
Darf ich seine Position überhaupt besetzen bzw dem Teil. seiner Aufgaben übertragen bekommen, wenn die Teil einer E15 sind? Wie ist da der Vorgang?
Wenn du tatsächlich diese Stelle "beerben" sollst, dann wäre der Vorgang recht simpel. Der AG überträgt dir diese höherwertigen Tätigkeiten und du machst deine Arbeit.
Wenn die Arbeit EG15 Wertigkeit hat, dann müsste der AG "entscheiden", ob er dich als sonstiger Beschäftigter ansieht und wenn ja, würde er dir EG15 Entgelt zahlen oder verneint dieses und zahlt EG14.
(und entscheiden heißt hier, der AG hat eine Rechtsmeinung, ob sie stimmt müßte dann ein Gericht klären, sofern du mit EG14 Geld bei einer EG15 Stelle nicht zufrieden wärest.)
Auch könnt dir der AG durchaus auch schon jetzt höherwertige Tätigkeiten zuweisen, damit du mehr entgelt erhälst, da gibt es keine Wartezeiten, Haushaltsstellen oder anderer Quark den die Beamten "durchleiden" müssen.


Spid

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Antw:Verbeamtung vs sonstiger Beschäftigter
« Antwort #5 am: 14.01.2019 11:43 »
Mit dem sonstigen Beschäftigten ist das so eine Sache.
Manche Arbeitgeber sind da aufgeschlossen, andere lehnen das komplett ab.
Wenn dein AG da aufgeschlossen ist, bleib besser Tarifbeschäftigter, dann kommst du auch über eine E 12 hinaus.
Beim Beamtentum ist hingegen (ohne Master) bei A 13 Schluss. Im Ministerium sollte das aber erreichbar sein. Frag mal deine Kollegen.

Ansonsten vergleiche mal das Einkommen bei A 13 und E 13 (bei gleicher Stufe) ;)

Aber auch dann, wenn der TE kein sonstiger Beschäftigter ist und der AG auch keinen großzügigeren Maßstab als den tariflich gebotenen anlegt, ist ja E14 möglich.

Organisator

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Antw:Verbeamtung vs sonstiger Beschäftigter
« Antwort #6 am: 14.01.2019 11:48 »
Tariflich möglich auf jeden Fall, aber wenn der AG keine sonstigen Beschäftigten haben möchte, würde er nach meinem Gefühl auch keine fehlende Bildungsvoraussetzung akzeptieren.

Man muss halt schauen, wie der AG sich so positioniert. Ist er Tarifbeschäftigten aufgeschlossen, passts; ist es ein Beamtenladen müsste man gegen Windmühlen kämpfen oder ne Urkunde abholen.

MoinMoin

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Antw:Verbeamtung vs sonstiger Beschäftigter
« Antwort #7 am: 14.01.2019 11:49 »
Und was die Verbeamtung angeht:
Ob und wann du befördert wirst hängt ja von allerei Faktoren ab.
Wenn deine Stelle eine A13 Stelle ist, dann könnte man darüber nachdenken, da du dann halt nur drauf sitzen musst und abwarten musst bis du dran bist, Von der A10 zur A11 könnte es schnell (2-3 Jahre) gehen, die A12 wäre auch unter 45 in Sichtweite und die A13 ...
Kann allerdings auch sein, dass du von der A11 zur A12 10 Jahre warten musst und ......
Das Dumme ist nur, als TB kannst du leichter dir neue Herausforderungen suchen, wenn du z.B. einen Deppen als Chef hast, der dich nervt, als Beamter bist du in einem engeren Korsett geschnürt.

Ich persönlich (mit Dipl.) habe es immer abgelehnt mich verbeamten (A13) zu lassen und bin lieber TingeltangelBob geblieben. (Mit E13+ muss man sich über die höhe des Einkommens ja auch keine Gedanken mehr machen)

Organisator

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Antw:Verbeamtung vs sonstiger Beschäftigter
« Antwort #8 am: 14.01.2019 11:54 »
Da es ein Ministerium ist, gehe ich von gebündelten Dienstposten aus. Daher mal Kollegen befragen, wie schnell und bis wohin die Beförderungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Spid

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Antw:Verbeamtung vs sonstiger Beschäftigter
« Antwort #9 am: 14.01.2019 12:06 »
Tariflich möglich auf jeden Fall, aber wenn der AG keine sonstigen Beschäftigten haben möchte, würde er nach meinem Gefühl auch keine fehlende Bildungsvoraussetzung akzeptieren.

Der „sonstige Beschäftigte“ ist ja nicht etwas, das man sich als AG aussuchen kann. Der TB kann ja auch im Verlauf der Beschäftigung die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllen. Und auch zumindest formal dürfte der „sonstige Beschäftigte“ auch kein Ausschlußkriterium sein, sondern ein Bewerber, der die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllt, dürfte vielmehr per se geeigneter sein als ein Bewerber ohne die Voraussetzungen in der Person, der nicht als „sonstiger Beschäftigter“ eingruppiert wird. Der „sonstige Beschäftigte“ ist ja nur ein tarifliches Merkmal zur Eingruppierung von TB, die die in einem Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, aber dennoch so eingruppiert ist, als würde sie es.

Fingernagel

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Antw:Verbeamtung vs sonstiger Beschäftigter
« Antwort #10 am: 14.01.2019 12:18 »
Danke schon mal für eure vielen Antworten. Jetzt kenne ich die rechtlichen Umstände und weiß zumindest schon mal, was wie gehen könnte. j

Kollegen fragen ist leider nicht möglich. Wir haben sowas wie stabstellenquarakter, sind losgelöst von der eigentlichen Aufgabe des Ministeriums weshalb ich zu den eigentlichen Kollegen keinen Draht habe. Ähnlich zb wie die Presse und Öffentlichkeitkeitsarbeit. Beförderungsmögl. sind auf jeden Fall vorhanden. Kann bislang nur mit meinem direkten Vorgesetzten darüber sprechen, von dem ich auch die Info habe. Er ist lange im Haus und kennt die Umstände. Ich wäre allerdings der erste, der eine Verbeamtung angehen würde aus der kleinen Abteilung. Nach allgemeinem Tenor ist man stark gewillt, junge Leute langfristig mit einer Verbeamtung mit Entwicklungsoptionen zu binden. Das habe ich in persönlichen Gesprächen auch so mitbekommen. Dies ist natürlich auch als TB der Fall. Gute Aussichten hätte ich bei beiden Varianten, weshalb ich nun überlegen muss, was dur mich persönlich mehr Sinn macht.

Da gehe ich dann auch sehr offen ran und frage etwaige Modelle als sonst. Beschäftigter usw ab. Ich denke mal E14 wäre das max, da ich auch "nur" 50% der Aufgaben übernehme, mit E13 rechne ich schon fest. Als Beamter gehe ich von A12 aus, A13 wäre max und aktuell unklar ob und wann möglich. Muss das dann m vergleichen, vor allem finanziell mit potentiellem Aufstieg etc. Danke erstmal liebe Leute.


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Antw:Verbeamtung vs sonstiger Beschäftigter
« Antwort #11 am: 14.01.2019 12:55 »

Der „sonstige Beschäftigte“ ist ja nicht etwas, das man sich als AG aussuchen kann. Der TB kann ja auch im Verlauf der Beschäftigung die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllen. Und auch zumindest formal dürfte der „sonstige Beschäftigte“ auch kein Ausschlußkriterium sein, sondern ein Bewerber, der die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllt, dürfte vielmehr per se geeigneter sein als ein Bewerber ohne die Voraussetzungen in der Person, der nicht als „sonstiger Beschäftigter“ eingruppiert wird. Der „sonstige Beschäftigte“ ist ja nur ein tarifliches Merkmal zur Eingruppierung von TB, die die in einem Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, aber dennoch so eingruppiert ist, als würde sie es.

Tariflich gebe ich Dir da völlig recht. Allerdings wollen manche AG sich die "sonstigen Beschäftigten" nicht ans Bein binden und schreiben Stellen nur mit dem KO-Kriterium der einschlägigen Ausbildung (z.B. Master) aus und schließen dadurch die "sonstigen Beschäftigten" aus.

MoinMoin

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Antw:Verbeamtung vs sonstiger Beschäftigter
« Antwort #12 am: 14.01.2019 13:14 »
Tariflich gebe ich Dir da völlig recht. Allerdings wollen manche AG sich die "sonstigen Beschäftigten" nicht ans Bein binden und schreiben Stellen nur mit dem KO-Kriterium der einschlägigen Ausbildung (z.B. Master) aus und schließen dadurch die "sonstigen Beschäftigten" aus.
Da kann man wieder mal sehen wie unklug diese Stellen sind. Selbstbeschränkung ohne Not.