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Eingruppierung

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Rubbel:
Hallo, alle zusammen!

Ich habe meine Stelle als angestellter Lehrer zum 31.12.2018 gekündigt und war bis dahin in E13/5 eingestuft. Zum 1.2.2019 trete ich meine neue Stelle in einem anderen Bundesland an und werde in E13/3 eingruppiert, weil "ich zwischenzeitlich nicht im öD gearbeitet" habe. Ist diese Abstufung üblich? Wo finde ich dazu Informationen?

Danke im Voraus für eure Antworten!

Rubbel

Spid:
§16 Abs. 2 TV-L; es besteht lediglich Anspruch auf die Anrechnung von 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.

Bastel:
Den Rest hättest du verhandeln müssen...

MoinMoin:

--- Zitat von: Rubbel am 14.01.2019 12:15 --- Zum 1.2.2019 trete ich meine neue Stelle in einem anderen Bundesland an und werde in E13/3 eingruppiert, weil "ich zwischenzeitlich nicht im öD gearbeitet" habe.

--- End quote ---
Die Antwort ist natürlich Quatsch. Selbst wenn du zwischenzeitlich im ÖD gearbeitet hättest, dann hättest du bei einem AG Wechsel nur besagte Stufe 3 als Anspruch.
Wenn dein neuer AG es gewollt hätte oder wollen würde, dann könnte er dir auch mehr als die Stufe 3 anbieten.
Muss er aber nicht.
Solche Aussagen entstehen nach meiner Erfahrung entweder aufgrund der Dummheit/Unwissenheit der Sachbearbeiter oder aus der Feigheit/Frechheit die Wahrheit nicht offen sagen zu wollen.
Fakt ist: Sie könnten, aber wollen dir nicht mehr Geld geben.

Rubbel:
Besten Dank für eure schnellen und kompetenten Antworten.

So sehe ich es auch, Moin, Moin :-\ Und soviel zu dem Thema: "Es fehlen ja soooo viele ausgebildete Fachlehrer!"
Nach 32 Jahren im Beruf bin ich gar nicht auf die Idee einer so drastischen Rückstufung gekommen. Aber ok, wieder was dazugelernt.

Viele Grüße, Rubbel

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