Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung
Lars73:
Wobei zumindest gefühlt vielen Arbeitgebern die Anwendung des § 16 (2a) TV-L leichter fällt als § 16 (2) Satz 4 TV-L. Abhängig von den Durchführungshinweisen ist es ggf. tatsächlich so, dass die Hürde für den (2a) etwas niedriger ist.
Als Lehrer sollte man meistens eigentlich eine gewisse Verhandlungsmacht hinsichtlich der Stufe haben. Wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist sollte man über die Stufe verhandeln.
MoinMoin:
Vorher ist immer besser, als hinterher und hinterher kann man ja nur noch mit Wechsel "drohen".
Rubbel:
Danke, Lars! Ich bin nun mitnichten ein Paragraphenfuchs, aber mir erscheint diese Bestimmung schon fragwürdig. Denn durch den Arbeitgeberwechsel habe ich weder weniger Dienstjahre, noch haben sich meine Erfahrungen verflüchtigt. Und ich war bisher der - wohl irrigen - Ansicht, dass genau das mit den Entgeltstufen honoriert wird: Berufsjahre und Erfahrung.
MoinMoin:
Ja, das ist mehr oder weniger eine irrige Meinung. 3 Jahre Beruferfahrung werden anerkannt. Der Rest sind kann Bestimmungen, d.h. der AG kann (wenn er möchte) weitere Zeiten anerkennen.
Aber da du einen Wechsel des Arbeitgebers machst, muss er nicht mehr anerkennen.
Diese Bestimmung ist unter dem Blickwinkel, dass man einen AG Wechsel hat, durchaus nachvollziehbar.
Es ist halt verhandelbar, ob man mehr bekommt. Sprich also mit deinem neuen AG und mache ihm klar, dass du unter diesen Voraussetzungen wieder abwandern wirst. Und wenn du belogen wirst, in dem die Schutzbehauptung aufgestellt wird: "Wir können aber nicht mehr geben", dann weise sie darauf hin, dass sie bitte mal darlegen sollen, worin diese Aussage rechtlich begründet ist.
Spid:
--- Zitat von: Rubbel am 14.01.2019 13:31 ---Danke, Lars! Ich bin nun mitnichten ein Paragraphenfuchs, aber mir erscheint diese Bestimmung schon fragwürdig. Denn durch den Arbeitgeberwechsel habe ich weder weniger Dienstjahre, noch haben sich meine Erfahrungen verflüchtigt. Und ich war bisher der - wohl irrigen - Ansicht, dass genau das mit den Entgeltstufen honoriert wird: Berufsjahre und Erfahrung.
--- End quote ---
Die Stufen der Entgelttabelle haben einen bestenfalls losen Zusammenhang zur Berufserfahrung.
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