Autor Thema: Eingruppierung  (Read 5000 times)

Rubbel

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Eingruppierung
« am: 14.01.2019 12:15 »
Hallo, alle zusammen!

Ich habe meine Stelle als angestellter Lehrer zum 31.12.2018 gekündigt und war bis dahin in E13/5 eingestuft. Zum 1.2.2019 trete ich meine neue Stelle in einem anderen Bundesland an und werde in E13/3 eingruppiert, weil "ich zwischenzeitlich nicht im öD gearbeitet" habe. Ist diese Abstufung üblich? Wo finde ich dazu Informationen?

Danke im Voraus für eure Antworten!

Rubbel

Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #1 am: 14.01.2019 12:19 »
§16 Abs. 2 TV-L; es besteht lediglich Anspruch auf die Anrechnung von 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.

Bastel

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #2 am: 14.01.2019 12:20 »
Den Rest hättest du verhandeln müssen...

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #3 am: 14.01.2019 12:28 »
Zum 1.2.2019 trete ich meine neue Stelle in einem anderen Bundesland an und werde in E13/3 eingruppiert, weil "ich zwischenzeitlich nicht im öD gearbeitet" habe.
Die Antwort ist natürlich Quatsch. Selbst wenn du zwischenzeitlich im ÖD gearbeitet hättest, dann hättest du bei einem AG Wechsel nur besagte Stufe 3 als Anspruch.
Wenn dein neuer AG es gewollt hätte oder wollen würde, dann könnte er dir auch mehr als die Stufe 3 anbieten.
Muss er aber nicht.
Solche Aussagen entstehen nach meiner Erfahrung entweder aufgrund der Dummheit/Unwissenheit der Sachbearbeiter oder aus der Feigheit/Frechheit die Wahrheit nicht offen sagen zu wollen.
Fakt ist: Sie könnten, aber wollen dir nicht mehr Geld geben.

Rubbel

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #4 am: 14.01.2019 12:38 »
Besten Dank für eure schnellen und kompetenten Antworten.

So sehe ich es auch, Moin, Moin :-\ Und soviel zu dem Thema: "Es fehlen ja soooo viele ausgebildete Fachlehrer!"
Nach 32 Jahren im Beruf bin ich gar nicht auf die Idee einer so drastischen Rückstufung gekommen. Aber ok, wieder was dazugelernt.

Viele Grüße, Rubbel

Lars73

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #5 am: 14.01.2019 12:38 »
Wobei zumindest gefühlt vielen Arbeitgebern die Anwendung des § 16 (2a) TV-L leichter fällt als § 16 (2) Satz 4 TV-L. Abhängig von den Durchführungshinweisen ist es ggf. tatsächlich so, dass die Hürde für den (2a) etwas niedriger ist.

Als Lehrer sollte man meistens eigentlich eine gewisse Verhandlungsmacht hinsichtlich der Stufe haben. Wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist sollte man über die Stufe verhandeln.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #6 am: 14.01.2019 13:19 »
Vorher ist immer besser, als hinterher und hinterher kann man ja nur noch mit Wechsel "drohen".

Rubbel

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #7 am: 14.01.2019 13:31 »
Danke, Lars! Ich bin nun mitnichten ein Paragraphenfuchs, aber mir erscheint diese Bestimmung schon fragwürdig. Denn durch den Arbeitgeberwechsel habe ich weder weniger Dienstjahre, noch haben sich meine Erfahrungen verflüchtigt. Und ich war bisher der - wohl irrigen - Ansicht, dass genau das mit den Entgeltstufen honoriert wird: Berufsjahre und Erfahrung.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #8 am: 14.01.2019 13:47 »
Ja, das ist mehr oder weniger eine irrige Meinung. 3 Jahre Beruferfahrung werden anerkannt. Der Rest sind kann Bestimmungen, d.h. der AG kann (wenn er möchte) weitere Zeiten anerkennen.
Aber da du einen Wechsel des Arbeitgebers machst, muss er nicht mehr anerkennen.

Diese Bestimmung ist unter dem Blickwinkel, dass man einen AG Wechsel hat, durchaus nachvollziehbar.
Es ist halt verhandelbar, ob man mehr bekommt. Sprich also mit deinem neuen AG und mache ihm klar, dass du unter diesen Voraussetzungen wieder abwandern wirst. Und wenn du belogen wirst, in dem die Schutzbehauptung aufgestellt wird: "Wir können aber nicht mehr geben", dann weise sie darauf hin, dass sie bitte mal darlegen sollen, worin diese Aussage rechtlich begründet ist.
« Last Edit: 14.01.2019 14:50 von MoinMoin »

Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #9 am: 14.01.2019 14:32 »
Danke, Lars! Ich bin nun mitnichten ein Paragraphenfuchs, aber mir erscheint diese Bestimmung schon fragwürdig. Denn durch den Arbeitgeberwechsel habe ich weder weniger Dienstjahre, noch haben sich meine Erfahrungen verflüchtigt. Und ich war bisher der - wohl irrigen - Ansicht, dass genau das mit den Entgeltstufen honoriert wird: Berufsjahre und Erfahrung.

Die Stufen der Entgelttabelle haben einen bestenfalls losen Zusammenhang zur Berufserfahrung.

Rubbel

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #10 am: 14.01.2019 15:30 »
Nochmals vielen Dank! Ich werde mein Bestes versuchen!

Gruß, Rubbel