Ja, das ist mehr oder weniger eine irrige Meinung. 3 Jahre Beruferfahrung werden anerkannt. Der Rest sind kann Bestimmungen, d.h. der AG kann (wenn er möchte) weitere Zeiten anerkennen.
Aber da du einen Wechsel des Arbeitgebers machst, muss er nicht mehr anerkennen.
Diese Bestimmung ist unter dem Blickwinkel, dass man einen AG Wechsel hat, durchaus nachvollziehbar.
Es ist halt verhandelbar, ob man mehr bekommt. Sprich also mit deinem neuen AG und mache ihm klar, dass du unter diesen Voraussetzungen wieder abwandern wirst. Und wenn du belogen wirst, in dem die Schutzbehauptung aufgestellt wird: "Wir können aber nicht mehr geben", dann weise sie darauf hin, dass sie bitte mal darlegen sollen, worin diese Aussage rechtlich begründet ist.