Autor Thema: [NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016  (Read 49667 times)

_restore

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Moin,

ich habe jetzt auch die Günstigkeitsprüfung erhalten, ähnlicher Fall, ich bin demnach 7 Monate in der ehemalgen Stufe drei gewesen, was habt ihr als Begründung beim Widerspruch angegeben. Ich hatte gehofft es gibt mittlerweile ein Gerichtsurteil, das ich direkt mit anführen kann.

Am Urteil arbeite ich seit Jahren ;D darauf würde ich nicht warten, da du nur vier Wochen hast.
Als Begründung darfst du gerne meinen letzten Post auf Sinnhaftigkeit kontrollieren und dann nehmen, wenn du den Sachbearbeiter erschlagen möchtest  ;) Ansonsten reicht es vielleicht, nur kurz auf Anlage 5 und die laufenden Verfahren zu verweisen...

... aber alles ohne Gewähr...

Studienrat

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@restore:
Ich bin sehr gespannt, wie lange die Urteilsverkündung in deinem Fall in dem von unseren Bundespräsidenten in der Welt so hochgelobten Rechtsstaat auf sich warten lassen wird. Von „ ... schneller Urteilsverkündung“ zu „ ... noch einmal Stellung beziehen“, das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Vielleicht wird noch eine weitere mdl. Verhandlung einberufen. Das wäre zum schreien!

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Hallo Restore,

gibt es hinsichtlich einer Urteilsverkündung schon etwas Neues zu berichten?

_restore

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Gestern kam das Schreiben vom Gericht mit der Stellungnahme des NLBV zur oben angegeben Stelle in der alten Drucksache. (Das NLBV hat den Bezug zum aktuellen Gesetz erkannt und begründet ausführlich, warum der jetzige Paragraph 73 keine Anwendung findet. Da es aber darum auch überhaupt nicht geht, brachte uns das Ganze irgendwie auch nicht weiter. Aber naja.) Das NLBV wird unser Schreiben auch bekommen haben und jetzt haben beide Parteien wieder Zeit auf die jeweils andere zu antworten. Danach wird die Richterin hoffentlich ein Urteil fällen. Also dieses Jahr sollte passen  ;D

@ SVIler:
Warum hast du deine Günstigkeitsprüfung erhalten? Einfach so? Ich dachte, das NLBV pausiert... oder hast es direkt eingefordert?

SVIler

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Die Günstigkeitsprüfung kam einfach so, ich habe die nicht angefordert. Mittlerweile habe ich die Rückmeldung erhalten, dass die Bearbeitung länger dauern wird.

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@restore:

Hallöchen,
gibt es schon etwas Neues zu berichten, oder Stillstand im Verfahren wegen Sommerurlaub der Richter?

_restore

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Die Richterin hatte ja eine alte Drucksache zur Überleitung von BestandsbeamtInnen zum 31.12.2016 rausgekramt. Dazu haben beide Parteien etwas geschrieben. Wir haben dann daraufhin nochmal auf die NLBV-Stellungnahme geantwortet, weil sie wieder falsche Inhalte vorgebracht haben. Letzter Brief in der Angelegenheit stammt jetzt vom NLBV vom 29.07. mit dem Inhalt, dass sie zu unserer Stellungnahme (s. Eintrag hier vom 27.06.) keine Anmerkungen haben.

Seitdem ist Funkstille. Ich warte jeden Tag auf das Urteil. Eine mündliche Verhandlung wird es nicht mehr geben. Eigentlich hat das Gericht wohl nur zwei Wochen Zeit... die wären so langsam um... also guck die Tage wieder rein ;-) ich schreibe hier, wenn es Neuigkeiten gibt. Daumen drücken!

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Danke für deine Bemühungen hier im Portal!

SVIler

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Ich bedanke mich auch für deine Bemühungen und hoffe das du bald das Schreiben vom Gericht erhältst.

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2,5 Wochen sind wieder vergangen.
Lass mich raten: Das deutsche Gericht ist überlastet?

_restore

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2,5 Wochen sind wieder vergangen.
Lass mich raten: Das deutsche Gericht ist überlastet?

Keine Ahnung, ob es an der Überlastung liegt. Bis jetzt ist nichts passiert.

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Und schon wieder sind zwei Wochen vergangen..

_restore

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Und schon wieder ist nichts passiert. Doch: ich habe beim Gericht angerufen. Sie sind überlastet. Mitte Oktober könne ich vielleicht auf ein Urteil hoffen. Aber so recht glaube ich noch nicht dran. Ich hoffe, das NLBV nutzt die Zeit nicht, um noch möglichst viele Bescheide rauszuschicken...

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Du reitest vor und dann das..
Tut mir leid für dich!

nadsch

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Hallihallo!
Da ich gerade ganz frisch in Elternzeit bin und babybedingt nicht sooo viel Zeit habe: könnte mir jemand grob zusammenfassen, wie die aktuelle Lage ist? Hat jemand bereits Nachzahlungen erhalten?

Ich habe im Mutterschutz meine Günstigkeitsprüfung erhalten und durch diverse Umstände konnte ich sie leider nicht zeitnah prüfen. Wahrscheinlich ist die Erfahrungsstufe falsch und ich muss Widerspruch einlegen. Das Problem: bis gestern (zufällig auch Ende des Mutterschutzes) hätte mein Widerspruch eingegangen sein müssen.
Weiß jemand, ob es rechtlich zulässig ist so eine Frist in den Mutterschutz zu legen?