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[NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016

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_restore:

--- Zitat von: SVIler am 30.06.2020 11:24 ---Moin,

ich habe jetzt auch die Günstigkeitsprüfung erhalten, ähnlicher Fall, ich bin demnach 7 Monate in der ehemalgen Stufe drei gewesen, was habt ihr als Begründung beim Widerspruch angegeben. Ich hatte gehofft es gibt mittlerweile ein Gerichtsurteil, das ich direkt mit anführen kann.

--- End quote ---

Am Urteil arbeite ich seit Jahren ;D darauf würde ich nicht warten, da du nur vier Wochen hast.
Als Begründung darfst du gerne meinen letzten Post auf Sinnhaftigkeit kontrollieren und dann nehmen, wenn du den Sachbearbeiter erschlagen möchtest  ;) Ansonsten reicht es vielleicht, nur kurz auf Anlage 5 und die laufenden Verfahren zu verweisen...

... aber alles ohne Gewähr...

Studienrat:
@restore:
Ich bin sehr gespannt, wie lange die Urteilsverkündung in deinem Fall in dem von unseren Bundespräsidenten in der Welt so hochgelobten Rechtsstaat auf sich warten lassen wird. Von „ ... schneller Urteilsverkündung“ zu „ ... noch einmal Stellung beziehen“, das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Vielleicht wird noch eine weitere mdl. Verhandlung einberufen. Das wäre zum schreien!

Studienrat:
Hallo Restore,

gibt es hinsichtlich einer Urteilsverkündung schon etwas Neues zu berichten?

_restore:
Gestern kam das Schreiben vom Gericht mit der Stellungnahme des NLBV zur oben angegeben Stelle in der alten Drucksache. (Das NLBV hat den Bezug zum aktuellen Gesetz erkannt und begründet ausführlich, warum der jetzige Paragraph 73 keine Anwendung findet. Da es aber darum auch überhaupt nicht geht, brachte uns das Ganze irgendwie auch nicht weiter. Aber naja.) Das NLBV wird unser Schreiben auch bekommen haben und jetzt haben beide Parteien wieder Zeit auf die jeweils andere zu antworten. Danach wird die Richterin hoffentlich ein Urteil fällen. Also dieses Jahr sollte passen  ;D

@ SVIler:
Warum hast du deine Günstigkeitsprüfung erhalten? Einfach so? Ich dachte, das NLBV pausiert... oder hast es direkt eingefordert?

SVIler:
Die Günstigkeitsprüfung kam einfach so, ich habe die nicht angefordert. Mittlerweile habe ich die Rückmeldung erhalten, dass die Bearbeitung länger dauern wird.

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