Ich habe meinen Bescheid gestern erhalten und bin nun auch betroffen.
So, wie ich das nun gelesen habe, ist der Brief allerdings nur eine Mitteilung (einfacher Bescheid, kein förmlicher Widerspruchbescheid) und von dem, was auf dem Brief steht in sich schlüssig.
Da einige diesen Brief noch nicht gesehen haben, hier einige Zitate:
"In dem Einstiegsamt Ihrer Laufbahn war zum Zeitpunkt des Beginns des Beamten [...]verhältnisses die erste Erfahrungsstufe, für die in der Besoldungstabelle ein Betrag ausgewiesen war, die Erfahrungsstufe" - Bei mir 3.
Nach diesem Satz kann da auch nur 3 rauskommen.
"Der weitere Aufstieg in den Erfahrungsstufen richtet sich nach der Anlage 5 zum NBesG."
Da greift also endlich doch noch die Anlage 5.
"Sollten Sie einen Widerspruch wegen Altersdiskriminierung erhoben [...] haben, so werden diese als erledigt betrachtet. [...] Aus ökonomischen Gründen wird grundsätzlich von einer förmlichen Bescheidung abgesehen. Falls Sie dennoch einen Widerspruchsbescheid wünschen, bitte ich Sie, mir dies innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt dieses Bescheides schriftlich mitzuteilen."
Der Widerspruch wurde ja bei alles von Amts wegen erhoben.
"Anlage 5" steht anscheinend immer nur für die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuelle/gültige Tabelle. So vertstehen die das anscheindend beim Amt.
Ich denke, dass ich jetzt erstmal den formellen Widerspruchsbescheid einfordern werde und dann mal sehen.
Waren die Zitate bei euch anderen genauso formuliert?