Autor Thema: [NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016  (Read 49639 times)

Skedee Wedee

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Die Daten auf dem Bescheid waren ja alle richtig eingetragen. Das Problem ist ja, dass der Bescheid falsch von der Formulierung her ist. Die Benennung des entscheidenden Feldes ist völlig falsch und entspricht nicht der Gesetzesvorgabe. Von daher kann der Sachbearbeiter da auch nichts für. Es ist einfach wahnsinnig ärgerlich. Ich hoffe, dass die Behörde den Fehler einsieht und auch bereits bearbeitete Fälle wieder ändert.

Dein Bescheid ist zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig und entfaltet mit Bestandskraft seine Wirkung. Du hättest halt Widerspruch einlegen müssen...

Teacherin

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Hallo!
Ich befinde mich in der gleichen Situation. Allerdings habe ich einen Widerspruch eingelegt. Dieser wurde bearbeitet und mein Anliegen wurde noch einmal abgelehnt. Ich habe daraufhin einen Bescheid bekommen, dass ich dann Klagen muss. Das habe ich jetzt nicht mehr gemacht. Ist der Bescheid dann endgültig?
LG

Skedee Wedee

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Hier handelt es sich um einen Widerspruchsbescheid, für den jedoch das oben gesagte gilt. Einen Monat nach Zustellung wird dieser bestandskräftig.

ME

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@Teacherin: Warum hast du denn nicht geklagt? Und was wurde in dem Widerspruchsbescheid gegen deine Argumente aufgeführt?

Teacherin

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Weil ich mich damit ja gar nicht auskenne...
Genau das gleiche, was restore sagt wurde angeführt. Dass es zum damaligen Zeitpunkt halt eine Stufe 3 gab.

_restore

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Weil ich mich damit ja gar nicht auskenne...
Genau das gleiche, was restore sagt wurde angeführt. Dass es zum damaligen Zeitpunkt halt eine Stufe 3 gab.

Und die Begründung vom NLBV ist falsch. Und das wissen die auch spätestens seit Januar. Politik (mein Landtagsabgeordneter) und Gewerkschaften übrigens auch. Kann sich jeder seinen Teil denken. Ich rege mich nicht weiter drüber auf.

Aber wenn hier von vier (interessierten, weil hier im Forum aktiven) Betroffenen nur zwei einen Widerspruch mit anschließender Klage eingereicht haben bzw. einreichen werden, kann man sich ja denken, wie hoch der Anteil an rechtskräftigen falschen Günstigkeitsprüfungen unter allen (teilweise unwissenden) Beamten ist...

Also bitte so viele Bekannte wie möglich informieren. Ansonsten hilft leider erstmal nur abwarten, bis das erste Urteil gefällt wird. Vielleicht werden die Prüfungen ab nächstem Jahr dann korrekt durchgeführt (falls es dann noch offene Fälle gibt)

LehrerinHM

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Traurig...

Kann sich jemand denken, warum das NLBV so verfährt? Ihr Fehler muss denen doch klar sein oder? Anweisung von oben oder zu viel Eitelkeit ihren Fehler einzugestehen?

Skynetzx

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Ich habe meinen Bescheid gestern erhalten und bin nun auch betroffen.
So, wie ich das nun gelesen habe, ist der Brief allerdings nur eine Mitteilung (einfacher Bescheid, kein förmlicher Widerspruchbescheid) und von dem, was auf dem Brief steht in sich schlüssig.

Da einige diesen Brief noch nicht gesehen haben, hier einige Zitate:

"In dem Einstiegsamt Ihrer Laufbahn war zum Zeitpunkt des Beginns des Beamten [...]verhältnisses die erste Erfahrungsstufe, für die in der Besoldungstabelle ein Betrag ausgewiesen war, die Erfahrungsstufe" - Bei mir 3.
Nach diesem Satz kann da auch nur 3 rauskommen.

"Der weitere Aufstieg in den Erfahrungsstufen richtet sich nach der Anlage 5 zum NBesG."
Da greift also endlich doch noch die Anlage 5.

"Sollten Sie einen Widerspruch wegen Altersdiskriminierung erhoben [...] haben, so werden diese als erledigt betrachtet.  [...] Aus ökonomischen Gründen wird grundsätzlich von einer förmlichen Bescheidung abgesehen. Falls Sie dennoch einen Widerspruchsbescheid wünschen, bitte ich Sie, mir dies innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt dieses Bescheides schriftlich mitzuteilen."
Der Widerspruch wurde ja bei alles von Amts wegen erhoben.


"Anlage 5" steht anscheinend immer nur für die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuelle/gültige Tabelle. So vertstehen die das anscheindend beim Amt.

Ich denke, dass ich jetzt erstmal den formellen Widerspruchsbescheid einfordern werde und dann mal sehen.
Waren die Zitate bei euch anderen genauso formuliert?

LehrerinHM

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Ja, die Zitate sind bei mir genauso.

_restore hat ja auch schon gesagt, dass die Sachbearbeiter beim stumpfen Ausfüllen alles richtig gemacht haben. Der Fehler liegt im Formular selbst. Das hat er dem NLBV aber schon schon mitgeteilt, wenn ich das richtig lese. Merkwürdig, dass sie trotzdem weiterhin falsche Bescheide rausschicken, wenn du deinen jetzt erst bekommen hast, SkynetzX. Bleibt die Frage nach dem Warum....

Aber was meinst du mit Mitteilung/förmlicher Widerspruchsbescheid? Wo liegt der Unterschied? Kann ich mir trotzdem noch Hoffnungen machen, auch wenn ich keinen Widerspruch eingelegt habe?

Skynetzx

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Wo genau der Unterschied liegt weiß ich auch nicht. Das sind einfach die Worte aus dem Brief. Siehe mein letztes Zitat.
Wenn ich das dann gemacht habe und den förmlichen Bescheid habe, dann kann ich mehr dazu sagen.

ME

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@Skynetzx: Das, was du bekommen hast, ist der offizielle Bescheid. Die andere Aussage bezieht sich auf den Widerspruch wegen Altersdiskriminierung. Ist ne andere Geschichte und ich habe beim NLBV nachgefragt, weil ich es auch verwirrend fand.
Du solltest daher innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch gegen die Günstigkeitsprüfung einlegen, sonst ist das Ergebnis gültig.

_restore

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Zum aktuellen Stand:

Das NLBV hat jetzt dem Gericht eine Stellungnahme zu meiner Klage abgegeben. Keine Änderung in der (falschen) Argumentation. Sie verwechseln weiterhin das Ablesen der Eingangsstufe (§25) mit dem Ablesen des Grundgehaltssatzes (§71). Traurig aber wahr...

NBB, Philologen, GEW und meinen Landtagsabgeordneten interessiert das alles nicht... noch trauriger...

ME

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Und was bedeutet das in Bezug auf deine Klage? Wird es trotzdem zu einer Verhandlung kommen? Ich warte weiterhin auf eine Antwort zu meinem Widerruf... ::)

_restore

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Und was bedeutet das in Bezug auf deine Klage? Wird es trotzdem zu einer Verhandlung kommen? Ich warte weiterhin auf eine Antwort zu meinem Widerruf... ::)

Ich denke schon, dass es zur Verhandlung kommt. Außer das Gericht schaut es sich vorab an und entscheidet, dass die Sache klar ist. Keine Ahnung, ob das erlaubt und üblich wäre...
Dieses Jahr passiert aber wohl nichts mehr. Also abwarten und freuen, dass das Land durch die vielen zwischenzeitlich rechtskräftigen Bescheide viel Geld spart. Vielleicht kriegen wir dann ja doch wieder Weihnachtsgeld  ;D

LehrerinHM

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 >:( das macht einen alles fassungslos. Zum Glück sind bald Ferien