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[NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016
ME:
@Skynetzx: Das, was du bekommen hast, ist der offizielle Bescheid. Die andere Aussage bezieht sich auf den Widerspruch wegen Altersdiskriminierung. Ist ne andere Geschichte und ich habe beim NLBV nachgefragt, weil ich es auch verwirrend fand.
Du solltest daher innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch gegen die Günstigkeitsprüfung einlegen, sonst ist das Ergebnis gültig.
_restore:
Zum aktuellen Stand:
Das NLBV hat jetzt dem Gericht eine Stellungnahme zu meiner Klage abgegeben. Keine Änderung in der (falschen) Argumentation. Sie verwechseln weiterhin das Ablesen der Eingangsstufe (§25) mit dem Ablesen des Grundgehaltssatzes (§71). Traurig aber wahr...
NBB, Philologen, GEW und meinen Landtagsabgeordneten interessiert das alles nicht... noch trauriger...
ME:
Und was bedeutet das in Bezug auf deine Klage? Wird es trotzdem zu einer Verhandlung kommen? Ich warte weiterhin auf eine Antwort zu meinem Widerruf... ::)
_restore:
--- Zitat von: ME am 21.06.2019 13:08 ---Und was bedeutet das in Bezug auf deine Klage? Wird es trotzdem zu einer Verhandlung kommen? Ich warte weiterhin auf eine Antwort zu meinem Widerruf... ::)
--- End quote ---
Ich denke schon, dass es zur Verhandlung kommt. Außer das Gericht schaut es sich vorab an und entscheidet, dass die Sache klar ist. Keine Ahnung, ob das erlaubt und üblich wäre...
Dieses Jahr passiert aber wohl nichts mehr. Also abwarten und freuen, dass das Land durch die vielen zwischenzeitlich rechtskräftigen Bescheide viel Geld spart. Vielleicht kriegen wir dann ja doch wieder Weihnachtsgeld ;D
LehrerinHM:
>:( das macht einen alles fassungslos. Zum Glück sind bald Ferien
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