Autor Thema: [NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016  (Read 83192 times)

Studienrat

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Liebe Mitstreiter,
danke für eure rege Beteiligung hinsichtlich dieses Themas.
Ich erhob mit meiner Rechtsanwältin ebenfalls eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Seit Dezember letzten Jahres warte ich nunmehr auf eine Entscheidung.
Es wirkt so, als hätten mehrere Beamte geklagt. Mag sein, dass sich die Gerichte gegenseitig belauern und auf eine Entscheidung des jeweils anderen hoffen. Ich bin gespannt wie viele Monate/ Jahre noch ins Land streichen, bevor die Gerichte unseren Sachverhalt zielführend bearbeiten. Ich hoffe nur, dass der von unserem Bundespräsidenten in der Welt so hochgelobte Rechtsstaat dieser Angelegenheit gerecht wird und wir nicht Opfer von in der Judikative weit verbreiteten Dilettantismus werden!


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Sehr gut! Viel Erfolg schonmal für das Verfahren.

Darf ich ein paar Fragen stellen?

Welcher NLBV-Standort? Welches Verwaltungsgericht?
Hast du noch andere Wege versucht? Gewerkschaften oder so?

Studienrat

  • Gast
Sehr gut! Viel Erfolg schonmal für das Verfahren.

Darf ich ein paar Fragen stellen? - Ja

Welcher NLBV-Standort? Welches Verwaltungsgericht? - Hier bitte ich um Diskretion.
Hast du noch andere Wege versucht? Gewerkschaften oder so? - Ja, den Philologenverband. Kein Bearbeitungswille,  geschweige denn, dass der Sachverhalt im Kern überhaupt erfasst wurde. Nur enttäuschend!  Ich kann das bereits hier in diesem Forum Geschriebene nur bestätigen!

Sollte ein Gericht jetzt auch noch für die Behörde entscheiden, weil dies gemäß dem Sprichwort: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ einfacher erscheint, dann sollte das Gefühl der Ohnmacht aufseiten der Arbeitnehmer nicht überraschen.

_restore

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Gibt es irgendwelche Neuigkeiten?

Bei mir nicht. Keiner meiner Kollegen hat bisher einen Bescheid bekommen. Da scheint tatsächlich nichts zu passieren, bis die Urteile da sind oder? Naja... zumindest besser als schnell noch viele (falsche) Bescheide rauszuschicken...

ME

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Bei mir gibts auch nichts neues. Ich warte immer noch auf eine Antwort zu meinem Widerruf. Aber ich denke auch, dass das NLBV die Urteile abwartet  ::)

In den Ferien habe ich mit der Vorsitzenden des Schulbezirkspersonalrats telefoniert und die Sachlage geschildert. Sie wirkte zwar interessiert, aber da ich nicht Mitglied in der GEW bin, wird da nicht viel passieren. Aber immerhin ist die Info jetzt bei der GEW gelandet.

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Aber immerhin ist die Info jetzt bei der GEW gelandet.

GEW und Philologen sind von mir seit Mitte Januar informiert und machen (meines Wissens) nichts.

Studienrat

  • Gast
Ich telefonierte mehrfach mit dem Philologenverband.
Leider musste ich feststellen, dass die Problematik inhaltlich nicht erfasst wurde.

Auch denke ich, dass mehrere Klagen bei unterschiedlichen Verwaltungsgerichten vorliegen,
Richter davon Kenntnis haben und gegenseitig darauf warten, wer diesen Sachverhalt betreffend als erstes schießt.


Studienrat

  • Gast
Moin,
nur noch einmal für mein Verständnis: wir sind in diesem Forum 5 Leute, die diesen Sachverhalt diskutieren.
Ich warte nunmehr 1 Jahr auf ein Urteil seitens des Verwaltungsgerichtes und würde mich gerne
über diese lange Wartezeit austauschen. Gibt es noch jemanden, der außer mir geklagt hat?

_restore

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Gibt es noch jemanden, der außer mir geklagt hat?

Ich  ;)

Studienrat

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Geteiltes Leid ist halbes Leid.
Wartest du auch schon so lange?

_restore

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Ganz so lange tatsächlich nicht. Ich habe dir eine Privatnachricht geschrieben...

Hat hier sonst noch jemand eine Klage eingereicht? ME, was ist mit dir?
Ansonsten scheinen tatsächlich kaum noch Bescheide rauszugehen oder? Keine neuen Fälle hier im Forum und auch meine betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben noch keinen erhalten.

Studienrat

  • Gast
Ich habe dir gerade auf deine Privatnachricht geantwortet.
Leider kann ich diese Nachricht nicht mehr abrufen.
Kannst du mir kurz rückmelden, ob die Nachricht angekommen ist?

RaimundGregorius

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Hallo,

mich betrifft auch die Sache mit der Stufe 3 Zuordnung statt Stufe 4 und würde gerne klagen.
ich komme aus dem Raum Braunschweig. Gibt es bereits erfahrene Anwälte in Bezug auf das Thema?

Vielen Dank für die hilfreichen Informationen


_restore

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Hallo,
hast du denn schon Bescheid bekommen und widerrufen?

Zum Thema Anwalt:
Meiner ist 100km weit weg und ich bin auch sein erster und einziger Fall mit Klage gegen einen NLBV-Bescheid ;-) In Hannover gibt es sicherlich Verwaltungsrechtsexperten mit mehr Fällen gegen das NLBV, wobei Klagen gegen diesen speziellen Bescheid sicherlich selten sind, wenn ich das richtig einschätze (vgl. vorherige Posts).

Hast du denn eine Rechtsschutzversicherung? Dann frag die doch einfach.
Falls nicht: du könntest auch direkt ohne Anwalt Klage einreichen. Zumindest am Verwaltungsgericht Hannover kann man sich (wenn ich das richtig verstanden habe) sogar beraten lassen, damit alles frist- und ordnungsgemäß eingereicht wird. Einfach mal anrufen. Die eigentliche Klagebegründung ist ja klar, da hat mein Anwalt auch nur drei Sätze zu geschrieben...
[da andere Verfahren vorher laufen werden (z.B. Studienrats oder meiner), wird dein Fall wahrscheinlich sowieso irgendwann entsprechend der vorherigen Entscheidungen ausfallen]

ps: in einer entsprechenden Gewerkschaft scheinst du ja nicht zu sein, oder? Sonst hättest du da ja nachgefragt. Das bestärkt mich in meiner derzeitigen Sichtweise, dass es besser ist, nicht in einer Gewerkschaft zu sein. Diejenigen, die drin sind, fühlen sich sicher und haben die Günstigkeitsprüfung nie angezweifelt, da sie hoffen, dass sonst ja die Verbände reagiert hätten, diejenigen, die nicht drin sind, passen selbst auf, so wie wir ;-)

RaimundGregorius

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Hallo,

ich hatte es selbst ausgerechnet und heute telefonisch erfahren, dass man meine Frau 2014 mit 24,5 Jahren immer noch in der Erfahrungsstufe 3 (A13)
 eingruppiert hat. Schriftlichen Bescheid müsste sie diese Woche erhalten und wir werden dann erst Widerspruch+ Klage einreichen . Wir haben eine Rechtsschutzversicherung.
Müsste wir uns dann an einen Fachanwalt in Verwaltungs- oder Beamtenrecht wenden?

Danke für die Informationen