Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016
_restore:
Habe jetzt Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Mal schauen, was das gibt.
Ebenfalls Betroffene können sich gerne mal melden...
_restore:
Weiß zufällig jemand, wer die Durchführungshinweise zu Gesetzen schreibt bzw. formuliert? Verwaltungsbeamte? Juristen?
Im speziellen geht hierum:
Durchführungshinweise zu den §§ 25 bis 27, 72 und 73 NBesG
RdErl. d. MF v. 1.2.2018 - VD4-03602/1/§25-§27, §72, §73(VV) - (Nds. MBl. Nr. 8/2018 S. 141) - VORIS 20441 -
Gajus:
Entschuldigt bitte, die vielleicht dumme Frage. Um welche Stellen geht es hier? Bin ebenfalls in diesem Zeitraum eingestellt worden und bin mit Stufe 3 eingestiegen. (Obwohl ich vom Alter her höher hätte eingestuft werden müssen) bisher dachte ich, das wäre jetzt Usus, dass es einzig und allein nach Dienstalter geht- stimmt das nicht? Oder geht es hier um etwas ganz anderes?
Edit: sehe grade, dass es hier um Niedersachsen geht, betrifft andere Bundesländer dann wohl eh nicht
ME:
Hallo _restore,
ich bin genauso betroffen wie du. Bei meiner Günstigerprüfung wurde als Einstiegsstufe die 3 angesetzt anstatt der 4. Nun überlege ich, erstmal einen Widerspruch einzulegen und mich dann ggf. juristisch beraten zu lassen. Außer mir ist mir leider kein weiterer Fall bekannt, aber es wird evtl. noch einen weiteren Kollegen betreffen. Ich würde mich gerne über diese Problematik austauschen. Kann ich dich irgendwie per Mail kontaktieren?
Viele Grüße
ME
SwenTanortsch:
Das Thema ist leider so kompliziert, dass ich immer einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht bzw., sofern Du gewerkschaftlich organisiert bist, deren Rechtsberatung einschalten würde. Entsprechende Anwälte findest Du z.B. unter: https://www.anwalt.de/fachanwalt/verwaltungsrecht.php
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