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[NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016

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_restore:
Ganz so lange tatsächlich nicht. Ich habe dir eine Privatnachricht geschrieben...

Hat hier sonst noch jemand eine Klage eingereicht? ME, was ist mit dir?
Ansonsten scheinen tatsächlich kaum noch Bescheide rauszugehen oder? Keine neuen Fälle hier im Forum und auch meine betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben noch keinen erhalten.

Studienrat:
Ich habe dir gerade auf deine Privatnachricht geantwortet.
Leider kann ich diese Nachricht nicht mehr abrufen.
Kannst du mir kurz rückmelden, ob die Nachricht angekommen ist?

RaimundGregorius:
Hallo,

mich betrifft auch die Sache mit der Stufe 3 Zuordnung statt Stufe 4 und würde gerne klagen.
ich komme aus dem Raum Braunschweig. Gibt es bereits erfahrene Anwälte in Bezug auf das Thema?

Vielen Dank für die hilfreichen Informationen

_restore:
Hallo,
hast du denn schon Bescheid bekommen und widerrufen?

Zum Thema Anwalt:
Meiner ist 100km weit weg und ich bin auch sein erster und einziger Fall mit Klage gegen einen NLBV-Bescheid ;-) In Hannover gibt es sicherlich Verwaltungsrechtsexperten mit mehr Fällen gegen das NLBV, wobei Klagen gegen diesen speziellen Bescheid sicherlich selten sind, wenn ich das richtig einschätze (vgl. vorherige Posts).

Hast du denn eine Rechtsschutzversicherung? Dann frag die doch einfach.
Falls nicht: du könntest auch direkt ohne Anwalt Klage einreichen. Zumindest am Verwaltungsgericht Hannover kann man sich (wenn ich das richtig verstanden habe) sogar beraten lassen, damit alles frist- und ordnungsgemäß eingereicht wird. Einfach mal anrufen. Die eigentliche Klagebegründung ist ja klar, da hat mein Anwalt auch nur drei Sätze zu geschrieben...
[da andere Verfahren vorher laufen werden (z.B. Studienrats oder meiner), wird dein Fall wahrscheinlich sowieso irgendwann entsprechend der vorherigen Entscheidungen ausfallen]

ps: in einer entsprechenden Gewerkschaft scheinst du ja nicht zu sein, oder? Sonst hättest du da ja nachgefragt. Das bestärkt mich in meiner derzeitigen Sichtweise, dass es besser ist, nicht in einer Gewerkschaft zu sein. Diejenigen, die drin sind, fühlen sich sicher und haben die Günstigkeitsprüfung nie angezweifelt, da sie hoffen, dass sonst ja die Verbände reagiert hätten, diejenigen, die nicht drin sind, passen selbst auf, so wie wir ;-)

RaimundGregorius:
Hallo,

ich hatte es selbst ausgerechnet und heute telefonisch erfahren, dass man meine Frau 2014 mit 24,5 Jahren immer noch in der Erfahrungsstufe 3 (A13)
 eingruppiert hat. Schriftlichen Bescheid müsste sie diese Woche erhalten und wir werden dann erst Widerspruch+ Klage einreichen . Wir haben eine Rechtsschutzversicherung.
Müsste wir uns dann an einen Fachanwalt in Verwaltungs- oder Beamtenrecht wenden?

Danke für die Informationen

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