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[NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016

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LehrerinHM:
Unglaublich...

Ich wünsche euch viel Erfolg und freue mich auf Updates, wenn sich endlich mal was bewegt in euren Fällen!

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Ich glaube, da könnte durch die „Beamtenpartei“ im Landtag demnächst etwas Schwung in die Sache kommen  ;)

Schöne Feiertage!

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https://www.landtag-niedersachsen.de/ps/tools/download.php?file=/ltnds/live/cms/dms/psfile/docfile/22/18_055055e142476a8300.pdf&name=18-05505.pdf&disposition=attachment

Studienrat:
Ich wette, niemand wird auf die:„ Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT“ antworten.

Meine Wartezeit beim Verwaltungsgericht hinsichtlich dieser Angelegenheit beträgt nunmehr fast 1,5 Jahre.

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Antworten muss die Regierung auf jeden Fall. Eigentlich auch recht zeitnah. Ich denke, dass die Antwort demnächst kommt, allerdings bin ich sehr auf die Antworten gespannt...

Insbesondere interessiert mich, was auf die Fragen 4 und 5 geantwortet wird, da die Frage falsch formuliert ist. Es gab vor der Novellierung in Anlage 5 nämlich nicht die Besoldungstabelle sondern die Familienzuschläge abzulesen. Die Besoldungstabelle war damals Anlage 2 des NBesG... ist ja schon wichtig bei der Auslegung von §25 (s.o.). Hat die FDP einfach schlecht recherchiert, absichtlich eine Stolperfalle eingebaut oder die Materie selbst noch nicht vollends durchdrungen ;-) egal...  Mal schauen, wie das NLBV bzw. die Landesregierung damit umgeht.

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