Autor Thema: [NI] Günstigkeitsprüfung nach §72 NBesG für Einstellung zw. 2011 und 2016  (Read 49662 times)

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https://www.landtag-niedersachsen.de/ps/tools/download.php?file=/ltnds/live/cms/dms/psfile/docfile/85/18_057005e33c1515e341.pdf&name=18-05700.pdf&disposition=attachment

Man kann den Inhalt auf folgenden Satz reduzieren:
 
“Für die Stufenfestlegung nach altem wie nach neuem Recht sind dabei die im Zeitraum der Günstigkeitsprüfung jeweils geltenden Besoldungstabellen maßgebend.“
 
Das ist offensichtlich falsch. Im Gesetz (§ 25 (1) Satz 2) steht:
 
„Die Beamtin oder der Beamte ist zu Beginn des Beamtenverhältnisses mit einem der in § 1 genannten Dienstherren der ersten Erfahrungsstufe zugeordnet, in der für ihre oder seine Besoldungsgruppe in Anlage 5 ein Grundgehaltssatz ausgewiesen ist, soweit sich aus den Absätzen 2 und 3 nichts anderes ergibt.“
 
Anlage 5 ist ab 2011 gültig und dort ist Stufe 4 die Einstiegsstufe. Die Regierung vermischt - genau wie das NLBV - das Ablesen der Einstiegsstufe (§ 25) mit dem Ablesen des Grundgehalts (§ 71).

Oder ist hier irgendjemand anderer Meinung?!

Falls nein: sieht die Landesregierung den Unterschied nicht oder macht sie es extra?! Dürfte sie das überhaupt?

Studienrat

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Eine derart lächerliche Rückmeldung seitens der Regierung war doch zu erwarten!
Wer weiß, welche Sekretärin diesen Standardtext formulierte, weil Regierungsfunktionäre
sich mit dieser, wahrscheinlich aus ihrer Sicht lapidaren, Thematik nicht befassen wollen?!

Jetzt können wir nur noch hoffen, dass der Staat im Staate es anders sieht. Und dies tat er
in jüngster Vergangenheit bereits mit Entscheidungen von Frau Heiligenstadt, die, wie das
Verwaltungsgericht Lüneburg entschied, im hohen Maße rechtswidrig waren. Von daher
war, wie eingangs geschrieben, eine derartige Reaktion seitens der Regierung zu erwarten.
Dilettantismus durchzieht alle Bereiche der Gesellschaft. Aber wen wundert’s, wenn der Fisch
vom Kopf her stinkt?

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Mein Verhandlungstermin ist am 07.04.

Ich bin gespannt.

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Ich wünsche dir allerbesten Erfolg!
Wie lange hast du auf deinen Terminfestsetzung nunmehr gewartet?

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Ich habe Mitte Januar 2019 Klage eingereicht. Auch wenn du länger wartest, würde ich bei mir auch noch nicht von „schneller Terminansetzung“ reden  ;) aber wenn ich am Ende gewinne, soll es mir egal sein...
Ich bin mal gespannt und werde berichten. Oder kommt einfach vorbei  ;D

Falls jemand noch Tipps oder Argumente für die Verhandlung hat, die in diesem Forum noch nicht genannt wurden, wäre ich für zusätzliche Hilfe natürlich sehr dankbar!

Studienrat

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Mein Tipp:
Erwartungen an den von unserem Bundespräsidenten in aller Welt so hochgelobten Rechtsstaat
sollten stoischer Gelassenheit weichen. So wird die Desillusion erträglicher.

Effugere non potes  necessitates, potes vincere!

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Verhandlung wurde abgesagt. Grund stand nicht im Schreiben, aber ich schätze mal wegen Corona...

Studienrat

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Tut mir leid, dass deine Warterei wieder von vorne beginnt.

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Als neuer Termin ist der 26.05. angesetzt. Mal schauen...

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Da der Termin jetzt nicht mehr in den Ferien liegt: habe ich Anspruch auf (bezahlten?!) Sonderurlaub? In der Sonderurlaubsverordnung sind Gerichtstermine nicht erwähnt. Google ist sich auch nicht einig. Jemand eine Ahnung?

Auch wenn ich keinen Anspruch hätte: dass ich es trotzdem erstmal beantragen würde, ist klar ;-)

Studienrat

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Hallo restore,

von einer Kollegin weiß ich, dass sie für ihre Familiengerichtstermine immer Sonderurlaub gewährt bekam.
Da du ja nicht an der Terminentscheidung mitwirken kannst und es sich um ein staatliches Organ handelt, denke ich, auch in deinem Falle wird es Sonderurlaub dafür geben.

Besten Erfolg, drücke dir die Daumen!

LehrerinHM

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Und? Hast du Urlaub bekommen und bist bei der Verhandlung dabei?

Sind eigentlich  auch - ich nenne sie mal -  „Prozessbeobachter“ von der GEW oder Beamtenverbänden dabei und „schauen, ob alles mit rechten Dingen zugeht“? Das Urteil hat laut Regierungsangabe Relevanz für fast 30.000 niedersächsische Beamtinnen und Beamte. Da solltest du vielleicht wirklich nicht alleine sitzen?!

_restore

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Ja, habe Urlaub bekommen.

GEW, Philologen und NBB hatte ich vorher ja schon mehrmals angeschrieben. Die interessiert es nicht bzw. sie verstehen die Problematik nicht.

Alleine sitze ich da aber nicht, mein Anwalt ist ja dabei.

LehrerinHM

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Na dann viel Erfolg für morgen.

Frag mal nach, ob das NLBV Bescheide ohne Widerspruch nicht doch nochmal überarbeiten will ;-)

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Der Termin war heute. Wir haben unsere Argumente vorgebracht, das NLBV seine und jetzt abwarten. Urteilsverkündung kann zwei Wochen dauern...