Also: Der AN hat ein Begehr, stützt sich dabei auf eine Kannregelung aus dem Tarifvertrag und der AG soll dies mit Schweigen beantworten dürfen? Entspricht derartiges den üblichen Umgangssitten?
Nein, natürlich nicht, deswegen mein Verweis auf das Mitarbeitergespräch.
Hier ist der Raum, in dem ein AN seine Wünsche an den AG einbringt und man darüber informell reden kann.
Daraus erwächst dann eine einvernehmliche Handlung, wie z.B. der Wunsch des Vorgesetzten, dass man doch bitte diesem AN eine Zückerlie geben solle, damit er bleibt.
Ob und in welcher Form, der AG dann seine Achtung oder Missachtung der Wünsche dieser beiden Arbeitnehmer zum Ausdruck bringt, bedarf es doch keines Rechtsrahmens, sondern, wie du ja richtig sagst, hängt es von dem Umgang ab.
Und wenn ein AG aus Vereinfachungsgründen pauschal sagt: Wir sehen derzeit keinen Bedarf für die Anwendung dieser Regelungen, ohne seitenlange Begründungen zu schreiben, dann ist das für mich auch ok. Es obliegt ja mir, dann meine Schlüsse und Konsequenzen zu ziehen.