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Vorweggewährung von Stufen nach §16,5 TV-L
MoinMoin:
--- Zitat von: Tagelöhner am 15.01.2019 17:09 ---Meines Wissens nach gibt es zumindest in meinem Bundesland zur Anwendung des Vorweggewährungsparagraphen direkte Anwendungs-/Durchführungshinweise des Finanzministeriums für die untergeordneten Behörden.
--- End quote ---
Für Niedersachsen habe ich ja entsprechendes Dokument verlinkt. Dort ist die Anwendung von §16.5 auch unter Vorbehalt des FMs.
Wobei die Stufenlaufzeitverkürzung 17.2. dort wohl ohne FM Beteiligung möglich ist.
@Lothar57 Über nähere Umstände werde ich mich hier nicht äußern. Seit wann gilt diese "Aussage"; hat dir derjenige, der so etwas sagt, die Verfügung gezeigt? Falls es stimmen sollte, dann kann sich das mit einem Ministerwechsel auch schnell wieder ändern.
Lothar57:
In einigen Bundesländerg gibt es ja tatsächlich konkrete Vereinbarungen zur Handhabung des §16,5, in der Regel in Abstimmung mit dem FM. Für NRW scheint es so etwas, zumindest in schriftlicher Form, nicht zu geben. Dennoch habe ich keinen Zweifel an der Information meiner Gewährsperson.
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