Autor Thema: Frage Eingruppierung IT  (Read 17581 times)

lololo02

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Frage Eingruppierung IT
« am: 15.01.2019 11:34 »
Hallo zusammen,

ich bin bei uns der IT Administrator. Laut der neuen Entgeltordnung steht folgendes für EG 10 vermerkt:

Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z.B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben

Jetzt meine Frage. Ich bin Verwaltungsfachwirt. Mache aber seit 7 Jahren jetzt die Systemadministration (alleine).

Ab wann greift der Punkt:

"sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben"

Also gibt es irgendwo einen Kommentar dazu, wieviel Jahre Erfahrung man hierfür braucht?

Bin aktuell in EG 9b eingruppiert.

Würde mich über eure Hilfe freuen.

Viele Grüße

Lars73

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #1 am: 15.01.2019 11:51 »
Es gibt keinen definierten Zeitraum.

Es müssen entsprechende Kenntnisse (die auch eine ähnliche Verwendungsbreite erlauben) vorliegen.

Erläuterungen zum sonstigen Beschäftigten finden sich ggf. hier:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/181119_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf

Hattest Du auf den Antrag nach E9c verzichtet oder geht der Arbeitgeber davon aus, dass die Tätigkeit keine E10 ist? Der sonstige Beschäftigte spielt ja nur eine Rolle wenn du entsprechende Tätigkeiten hast.

lololo02

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #2 am: 15.01.2019 12:01 »
Die 9c würde es wohl ich Bereich IT nicht geben sondern nur die 9b. Der Arbeitgeber meint glaube ich, dass es keine EG 10 wäre. Wobei man sagen muss, dass ich die IT komplett alleine mache (Bin der einzigste Mitarbeiter in der IT).
Mache also von Server/Client Verwaltung bis hin zu Hardware/Softwarebeschaffung alles alleine.


MoinMoin

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #3 am: 15.01.2019 12:07 »
Bevor du dir Gedanken über sonstige Beschäftigte machst, solltest du dir im klaren sein, wo deine auszuübenden Tätigkeiten liegen.
Wenn es eine E10 Fg1 Stelle ist, dann hättest du Anspruch auf E9c (da die nächst niedrigere EG)
Andererseits könnte dir dein AG eine Zulage gewähren,wenn er von Dir überzeugt ist.

Und wenn es Eg10 Fg2 ist, dann EG10, da keine persönlichen Voraussetzugnen notwendig sind. (Oder irre ich mich da?)
« Last Edit: 15.01.2019 12:12 von MoinMoin »

Lars73

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #4 am: 15.01.2019 12:12 »
Wenn dein Arbeitgeber davon ausgehen würde, dass du die Aufgaben nach E10 bist aber wegen fehlender persönlicher Eignung (kein sonstiger Beschäftigter/kein Studium) wäre es E9c.

Wenn dies nicht der Fall ist sind es zwei Baustellen. Durchsetzen, dass es E10 ist und durchsetzen das du die Kenntnisse und Erfahrungen eines sonstigen Beschäftigten im Tarifsinne hast. Wobei ja auch noch die Frage der E10 Fallgruppe 2 zu betrachten ist.

Je nach Verlauf der Überleitung in die neue Entgeltordnung ggf. noch das Problem des fehlenden Antrags.

Wobei man aus dem bisherigen nicht ableiten kann welche Eingruppierung korrekt wäre.

lololo02

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #5 am: 15.01.2019 12:12 »
Also generell habe ich ja die Qualifiaktion für EG 10. Habe die Qualifikation bis EG 12. Aber halt im Verwaltungsbereich. Der IT Bereich is ja nur ein Teil von der neuen Entgeltordnung.
Bin davon fest überzeugt, dass die Stelle von mir mindestens EG 10 ist wenn nicht sogar mehr. Mache wie gesagt die komplette IT alleine und trage die volle Verantwortung dafür.
Aber die Bewertung ging halt nur auf EG 9b. In Nachbarkommunen ist die Stelle mit EG 11 und Höher bezahlt.

Lars73

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #6 am: 15.01.2019 12:20 »
Die persönlichen Voraussetzungen bestimmen sich immer nach dem Tätigkeitsbereich.

Das Problem ist vielleicht sind es 55 % E9b und geringer und 45% höherwertige. Man muss schon die Arbeitsvorgänge bilden und bewerten. Gerade wenn man alles macht kommt es sehr auf die Abgrenzung der Arbeitsvorgänge an.

MoinMoin

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #7 am: 15.01.2019 12:21 »
Also generell habe ich ja die Qualifiaktion für EG 10. Habe die Qualifikation bis EG 12. Aber halt im Verwaltungsbereich. Der IT Bereich is ja nur ein Teil von der neuen Entgeltordnung.
Bin davon fest überzeugt, dass die Stelle von mir mindestens EG 10 ist wenn nicht sogar mehr. Mache wie gesagt die komplette IT alleine und trage die volle Verantwortung dafür.
Aber die Bewertung ging halt nur auf EG 9b. In Nachbarkommunen ist die Stelle mit EG 11 und Höher bezahlt.
Was heißt das, sie haben die Qualifikation bis EG12?
Für eine entsprechende IT Stelle im VKA braucht man auch für die EG13 keine Ausbildung (oder täusche ich mich da)
Warauf begründet sich deine Meinung, dass du min EG10 bist.
EG 10 Fg1 ist es wohl nicht, denn für die IT Administration einiger Server benötigt man keine Studium.
EG10 Fg2 evtl.
Zitat
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspiel-
raum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hin-
ausgeht.

lololo02

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #8 am: 15.01.2019 12:40 »
Also ich habe den Angestelltenlehrgang II, darum die Qualifikation bis EG 12.
Aber halt für die Bereich Verwaltung.
Das es eigentlich mindestens eine EG 10 sein müsste, schließe ich mal daraus, dass unsere Nachbarkommen, auch diese Stelle haben und die Stelleninhaber mit mindestens EG 11 vergütet werden :)

Skedee Wedee

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #9 am: 15.01.2019 12:45 »
Also ich habe den Angestelltenlehrgang II, darum die Qualifikation bis EG 12.

Das ist Quatsch.

Das es eigentlich mindestens eine EG 10 sein müsste, schließe ich mal daraus, dass unsere Nachbarkommen, auch diese Stelle haben und die Stelleninhaber mit mindestens EG 11 vergütet werden :)

Okay, mal folgende Annahme: ihr seid eine Kommune mit 1.500 Einwohner. Eure Nachbarkommune hat 75.000 Einwohner. Hmm, irgendwie nicht vergleichbar... Zumal es im TVöD auf die dauerhaft auszuübende Tätigkeit ankommt und nicht darauf, wie die Nachbarkommunen ihre Beschäftigten (möglicherweise falsch) bezahlen.

MoinMoin

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #10 am: 15.01.2019 13:26 »
Also ich habe den Angestelltenlehrgang II, darum die Qualifikation bis EG 12.
Aber halt für die Bereich Verwaltung.
Das es eigentlich mindestens eine EG 10 sein müsste, schließe ich mal daraus, dass unsere Nachbarkommen, auch diese Stelle haben und die Stelleninhaber mit mindestens EG 11 vergütet werden :)
EGO VKA Kommune? Ist das nicht Bund?

Gemeindefuzzi

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #11 am: 16.01.2019 10:27 »
Du musst die Voraussetzungen prüfen!
Hier wurde schon richtig gesagt, dass Du ohne Studium nur als "Sonstiger" oder über die FG 2 kommen kannst.

Hier nochmal die geforderten Merkmale:

E10 FG1
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

E10 FG 2
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.

E11 FG 1
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu ei-nem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)

E11 FG2
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)

Das gilt selbstverständlich nur, wenn Du hier im richtigen Forum bist und es tatsächlich um den Bereich VKA geht.

Beim Bund gibt es in E10 keine zweite FG.

D-x

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #12 am: 24.01.2019 15:00 »
Kurze Verständnisfrage hierzu:

Ich finde die beiden FGen in der EG11 etwas merkwürdig.
FG1: Mindestens 1/3 besondere Leistungen gegenüber EG 10
FG2: Besondere Leistungen gegenüber EG 10 [deute ich als mindestens 50%]

Ein Hinweis auf die entsprechenden FGen der EG10 findet sich aber nicht. Muss man sich den dazudenken, sodass TBs in EG10 mit Hochschulbildung 33% bL benötigen, TBs in EG10 ohne Hochschulbildung aber 50% bL?

Spid

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #13 am: 24.01.2019 15:09 »
Nein. E11 Fg. 2 dient lediglich als Voraussetzung für E12.

D-x

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #14 am: 24.01.2019 15:15 »
Ah, das wiederum klingt logisch. Danke für die Erleuchtung.