Autor Thema: Frage Eingruppierung IT  (Read 17582 times)

Spid

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #30 am: 26.01.2019 13:54 »
Nun, das hängt ganz maßgeblich von den Projekten ab. Erfordern diese nicht mindestens eine einschlägige Berufsausbildung/gründliche, vielseitige Fachkenntnisse, braucht man entsprechende Heraushebungsmerkmale gar nicht erst prüfen.

nichts_tun

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #31 am: 26.01.2019 21:34 »
Leider gibt es noch keine Urteile zu den neuen Merkmalen um zu erkennen, ob die Gerichte diesen implizierten Willen auch so anerkennen.
Als Faustformel kann man tatsächlich sagen alte Gruppierung +1. Aber wie gesagt, das werden die Gerichte entscheiden müssen.

Nein. Da nun die neuen Eingruppierungsregelungen greifen ist es nicht mehr zulässig, nach dem allgemeinen Teil die Tätigkeiten einzugruppieren. Nur ist das Wunschdenken "bisherige Eingruppierung + 1" eher unangebracht.

@Spid: ich hatte das Papier von der VKA nicht zur Hand, daher habe ich "erlaubt" geschrieben. Ich wollte das verfahren damit nicht simplifizieren.

@jnkaiser: Die EG 7 sehe ich auch. Ansonsten hast du ein paar Schlagworte hingeschrieben, die eine Beurteilung der Eingruppierung allerdings nicht erhellen.

Spid

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #32 am: 26.01.2019 21:57 »
Du mißverstehst meine Kritik. Ich habe kein Verfahren der VKA beschrieben. Ich führte aus, unter welchen Umständen derlei überhaupt zulässig wäre. Ob die VKA etwas erlaubt oder nicht, ist für das Binnenverhältnis AN-AG völlig unbeachtlich und keinesfalls ermöglicht eine „Erlaubnis“ der VKA eine Abweichung von den tariflichen Regelungen zum Nachteil des TB.

Gemeindefuzzi

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Antw:Frage Eingruppierung IT
« Antwort #33 am: 27.01.2019 16:36 »
Nein. Da nun die neuen Eingruppierungsregelungen greifen ist es nicht mehr zulässig, nach dem allgemeinen Teil die Tätigkeiten einzugruppieren. Nur ist das Wunschdenken "bisherige Eingruppierung + 1" eher unangebracht.

Genau DAS habe ich geschrieben!

Und was das "Wunschdenken" angeht, lies die Merkmale!
Ich habe auch nicht geschrieben, dass das die "absolute Wahrheit" ist. Selbstverständlich müssen die Stellen bewertet werden.
Aber wie gesagt, das werden wir alle sehr bald erfahren.

Die EGO gilt nun seit 1.1.17 und ich denke, dass es bald Urteile gibt.