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Frage Eingruppierung IT

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lololo02:
Also generell habe ich ja die Qualifiaktion für EG 10. Habe die Qualifikation bis EG 12. Aber halt im Verwaltungsbereich. Der IT Bereich is ja nur ein Teil von der neuen Entgeltordnung.
Bin davon fest überzeugt, dass die Stelle von mir mindestens EG 10 ist wenn nicht sogar mehr. Mache wie gesagt die komplette IT alleine und trage die volle Verantwortung dafür.
Aber die Bewertung ging halt nur auf EG 9b. In Nachbarkommunen ist die Stelle mit EG 11 und Höher bezahlt.

Lars73:
Die persönlichen Voraussetzungen bestimmen sich immer nach dem Tätigkeitsbereich.

Das Problem ist vielleicht sind es 55 % E9b und geringer und 45% höherwertige. Man muss schon die Arbeitsvorgänge bilden und bewerten. Gerade wenn man alles macht kommt es sehr auf die Abgrenzung der Arbeitsvorgänge an.

MoinMoin:

--- Zitat von: lololo02 am 15.01.2019 12:12 ---Also generell habe ich ja die Qualifiaktion für EG 10. Habe die Qualifikation bis EG 12. Aber halt im Verwaltungsbereich. Der IT Bereich is ja nur ein Teil von der neuen Entgeltordnung.
Bin davon fest überzeugt, dass die Stelle von mir mindestens EG 10 ist wenn nicht sogar mehr. Mache wie gesagt die komplette IT alleine und trage die volle Verantwortung dafür.
Aber die Bewertung ging halt nur auf EG 9b. In Nachbarkommunen ist die Stelle mit EG 11 und Höher bezahlt.

--- End quote ---
Was heißt das, sie haben die Qualifikation bis EG12?
Für eine entsprechende IT Stelle im VKA braucht man auch für die EG13 keine Ausbildung (oder täusche ich mich da)
Warauf begründet sich deine Meinung, dass du min EG10 bist.
EG 10 Fg1 ist es wohl nicht, denn für die IT Administration einiger Server benötigt man keine Studium.
EG10 Fg2 evtl.
--- Zitat ---Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspiel-
raum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hin-
ausgeht.
--- End quote ---

lololo02:
Also ich habe den Angestelltenlehrgang II, darum die Qualifikation bis EG 12.
Aber halt für die Bereich Verwaltung.
Das es eigentlich mindestens eine EG 10 sein müsste, schließe ich mal daraus, dass unsere Nachbarkommen, auch diese Stelle haben und die Stelleninhaber mit mindestens EG 11 vergütet werden :)

Skedee Wedee:

--- Zitat von: lololo02 am 15.01.2019 12:40 ---Also ich habe den Angestelltenlehrgang II, darum die Qualifikation bis EG 12.

--- End quote ---

Das ist Quatsch.


--- Zitat von: lololo02 am 15.01.2019 12:40 ---Das es eigentlich mindestens eine EG 10 sein müsste, schließe ich mal daraus, dass unsere Nachbarkommen, auch diese Stelle haben und die Stelleninhaber mit mindestens EG 11 vergütet werden :)

--- End quote ---

Okay, mal folgende Annahme: ihr seid eine Kommune mit 1.500 Einwohner. Eure Nachbarkommune hat 75.000 Einwohner. Hmm, irgendwie nicht vergleichbar... Zumal es im TVöD auf die dauerhaft auszuübende Tätigkeit ankommt und nicht darauf, wie die Nachbarkommunen ihre Beschäftigten (möglicherweise falsch) bezahlen.

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