Autor Thema: Keine Höherstufung bei Wechsel des Aufgaben-/Fachbereichs m. Höhergruppierung  (Read 4530 times)

Gwand

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Hallo zusammen,

folgender Fall:

Zur Person:
Sachbearbeiter (TBiTechD) in E10S2, Anstehender Wechsel in IT-Bereich Projektleitung (E11)
Zuvor Ausbildung (IHK) zum Informatiker (Beruferfahrung >10Jahre), Abitur und B.A. Architektur mit Ingenieurstitel

Zusage zu neuer Stelle erfolgte am 4.12.2018 telefonisch.
Stellen/Vertragsrelevante Unterlagen sollten in der darauf folgenden Woche zugesandt werden. --> bis heute nicht erfolgt
Weitere Anfragen ohne Ergebnis.
Über aktuelle Teamleitung Mitteilung, dass der Wechsel zum 29.1. statt finden soll.
Anfrage in der zweiten Januar Woche 2019 bei SG zu Vertragsunterlagen, da der Wechsel ja bald stattfinden soll:  mit Hinweis, dass der laufende Arbeitsvertrag Gültigkeit behält und eine Versetzung zeitnah erfolgt.

Daraufhin angefragt, wie die vertragsrelevanten Änderungen seien wie Eingruppierung, eingruppierungsrelevante Änderung der Tätigkeit etc.

Ergebnis: Mir wurde mitgeteilt, dass ich lediglich in der aktuellen Stufe höher gruppiert werde, aber keine Anerkennung der Berufserfahrung stattfinden kann. (Obwohl genau diese Berufserfahrung für die speziellen Anforderungen an die Stelle relevant sind)

Weiter wurde mir gesagt, dass die Berücksichtigung nur möglich gewesen wäre wenn ich rechtzeitig gekündigt hätte. Vorschläge wie Änderungsvertrag oder Vertragsaufhebung und Neuvertrag wurden abgewiesen.

Was kann ich tun?(Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung / Bindung von Fachkräften? etc. ?)
« Last Edit: 15.01.2019 13:46 von Gwand »

Organisator

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Die IT - E 11 setzt gemäß Teil III Nr. 24 EntgO voraus:

- einschlägige abgeschlossene Hochschulbildung (z.B. Informatik)
- besondere Leistungen (min 1/3).

Somit liegen lt. Sachverhalt die Bildungsvoraussetzungen nicht vor.

Alternativ gibt es noch die "Sonstigen Beschäftigten", hierzu ist aber im gewissen Maß das Wohlwollen des Arbeitgebers notwendig. Hierzu gibts reichlich Material hier im Forum zum Einlesen.

MoinMoin

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Also wenn ich es richtig verstanden habe, dann wird dir dein Arbeitgeber neue Tätigkeiten übertragen.
Dieses sollte idealerweise schriftlich erfolgen.
Einen Änderung des Arbeitsvertrages ist hierfür nicht notwendig.
Wenn diese auszuübenden Tätigkeiten eine höhere EG bedeuten, so hat dein AG dir eben diese Entgelt zu bezahlen.
Deine Stufe behältst du, allerdings fängt die Uhr neu an zu ticken. Sprich du bist dann in der EG11S2.
Da es keine Einstellung ist, kannst du ja eben auch keine einschlägige Berufserfahrung auf dieser EG11 Tätigkeiten  haben, denn du hast du ja zuletzt "nur" die Berufserfahrung einer E10 Stelle.

« Last Edit: 15.01.2019 13:50 von MoinMoin »

MoinMoin

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Die IT - E 11 setzt gemäß Teil III Nr. 24 EntgO voraus:

- einschlägige abgeschlossene Hochschulbildung (z.B. Informatik)
- besondere Leistungen (min 1/3).

Somit liegen lt. Sachverhalt die Bildungsvoraussetzungen nicht vor.

Alternativ gibt es noch die "Sonstigen Beschäftigten", hierzu ist aber im gewissen Maß das Wohlwollen des Arbeitgebers notwendig. Hierzu gibts reichlich Material hier im Forum zum Einlesen.
Ist das nicht Bund und hier geht es um Kommune, oder?

Gwand

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Ja Kommune (VKA)

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Ist das nicht Bund und hier geht es um Kommune, oder?

Stimmt, ist Bund. Ist Kommune da anders?

Spid

  • Gast
Ist das nicht Bund und hier geht es um Kommune, oder?

Stimmt, ist Bund. Ist Kommune da anders?

Ja.

Spid

  • Gast
Hallo zusammen,

folgender Fall:

Zur Person:
Sachbearbeiter (TBiTechD) in E10S2, Anstehender Wechsel in IT-Bereich Projektleitung (E11)
Zuvor Ausbildung (IHK) zum Informatiker (Beruferfahrung >10Jahre), Abitur und B.A. Architektur mit Ingenieurstitel

Zusage zu neuer Stelle erfolgte am 4.12.2018 telefonisch.
Stellen/Vertragsrelevante Unterlagen sollten in der darauf folgenden Woche zugesandt werden. --> bis heute nicht erfolgt
Weitere Anfragen ohne Ergebnis.
Über aktuelle Teamleitung Mitteilung, dass der Wechsel zum 29.1. statt finden soll.
Anfrage in der zweiten Januar Woche 2019 bei SG zu Vertragsunterlagen, da der Wechsel ja bald stattfinden soll:  mit Hinweis, dass der laufende Arbeitsvertrag Gültigkeit behält und eine Versetzung zeitnah erfolgt.

Daraufhin angefragt, wie die vertragsrelevanten Änderungen seien wie Eingruppierung, eingruppierungsrelevante Änderung der Tätigkeit etc.

Ergebnis: Mir wurde mitgeteilt, dass ich lediglich in der aktuellen Stufe höher gruppiert werde, aber keine Anerkennung der Berufserfahrung stattfinden kann. (Obwohl genau diese Berufserfahrung für die speziellen Anforderungen an die Stelle relevant sind)

Weiter wurde mir gesagt, dass die Berücksichtigung nur möglich gewesen wäre wenn ich rechtzeitig gekündigt hätte. Vorschläge wie Änderungsvertrag oder Vertragsaufhebung und Neuvertrag wurden abgewiesen.

Was kann ich tun?(Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung / Bindung von Fachkräften? etc. ?)

Es handelt sich um eine Höhergruppierung, Berufserfahrung ist unbeachtlich. Höhergruppierungen erfolgen stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.

MoinMoin

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Weiter wurde mir gesagt, dass die Berücksichtigung nur möglich gewesen wäre wenn ich rechtzeitig gekündigt hätte. Vorschläge wie Änderungsvertrag oder Vertragsaufhebung und Neuvertrag wurden abgewiesen.
Wobei das für mich nach Quark mit Soße klingt oder nach Schutzbehauptung.

Zitat
Was kann ich tun?(Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung / Bindung von Fachkräften? etc. ?)
Wenn es dir um mehr Geld geht, dann ja: Das kannst du anfragen und mit Nachdruck einfordern und wenn dein AG es nicht zahlen will, dann kannst du nur noch die Karte: AG Wechsel ziehen.