Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigungsfrist für AN

(1/3) > >>

bomofd:
Guten Tag,

Der http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/kuendigungsfristen.html konnte ich entnehmen, dass die Kündigungsfrist in meinem Fall (mehr als 3 Jahre beschäftigt immer als befristeter Vertrag) wohl "4 Monate zum Quartalsende". Bezieht sich diese Frist nur auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder auch durch den Arbeitnehmer?

Damit verbunden ist auch meine zweite Frage, ob bei Kündigung durch den Arbeitnehmer auch eine Kündigung zu einen anderen Termin (nicht Quartalsende) wie z.B. 1. Mai erfolgen kann.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Viele Grüße,
bomofd

Lars73:
Die Seite beschreibt die Voraussetzungen für die Anwendung des § 30 (5) TV-L statt § 34 TV-L nicht vollständig. Es sollte der § 30 (1) TV-L sowie ggf. der Arbeitsvertrag angeschaut werden.

Die Kündigungsfrist gilt für beide Seiten.

Eine Kündigung ist nur zum Vertragsende möglich. Allerdings kann man ggf. einen Aufhebungsvertrag anstreben. Auch wird im Ergebnis meist auch eine Kündigung wirksam die man ohne Beachtung der Fristen etc. als Arbeitnehmer vornimmt. Denkbar sind lediglich Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers. Aber diese sind mit recht hohen Hürden versehen.

bomofd:
Vielen Dank für deine Antwort!


--- Zitat von: Lars73 am 15.01.2019 16:47 ---Eine Kündigung ist nur zum Vertragsende möglich.

--- End quote ---

Diesen Teil verstehe ich leider nicht ganz (Oder handelt es sich hier um einen Tippfehler, Vertragsende vs Quartalsende?).

Lars73:
Sorry Quartalsende ;-)

bomofd:
Danke!

Ich habe jetzt gerade nochmal in meinen Vertrag (dort ist ein Verweis auf §34 für eine ordentliche Kündigung) und die Paragrafen selbst (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5920100114101937199) angeguckt.

Dort steht für einen Vertrag von mindestens 5 Jahren: 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

§30 hingegen erwähnt die auch in der oben verlinkten Tabelle genannten 4 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Was davon gilt denn nun?


Edit:
Ich wollte nur nochmal erwähnen, dass ich mehrere befristete Verträge hatte/habe, die sich bisher auf 5,x Jahre akkumulieren.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version