Es gilt das was im Vertrag steht. Nur wenn die Regelung schlechter als im Tarifvertrag ist und beidseitige Tarifbindung vorliegt gilt ggf. der Tarifvertrag.
Daneben gibt es ja einiges an Gründen weshalb § 30 auch tariflich keine Anwendung findet (bestimmte Konstellationen im Wissenschaftsbereich, Tätigkeitsfelder früherer Arbeiter, Tarifgebiet Ost).