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ALG2 Antrag

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Dean:
Hallo liebe Forengemeinde.

Mein jetziger Partner der bei mir, seit November 2018 wohnt, ist zum 31.12.2018 gekündigt worden. Da er noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (sehr lange Krankheit und im Anschluss erst 8 Monate im Arbeitsverhältnis), muss einen Antrag auf ALG2 stellen.
Ich bin seit meiner Lehrzeit mittlerweile 32 Jahre im ÖD ohne Unterbrechung beschäftigt. Das Jobcenter möchte plötzlich von mir alle möglichen Unterlagen was ich an Kapital besitze, wie hoch die Restwerte meiner Lebensversicherung sind, was ich an Freistellungsaufträge erteilt habe, was ich für ein Auto besitze und was ich an Einkünfte durch mein Angestelltenverhältnis erziele.
Bin ich dazu überhaupt verpflichtet, wenn ja in welchem Umfang? Wir wohnen gerade einmal 2 Monate zusammen und sind nicht verheiratet. Ich habe doch keinen Antrag gestellt.
Ausfüllen soll ich die Anlage VE, WEP, EK, VM. Einreichen soll ich noch meinen Mietvertrag, die Betriebs- und Heizkostenabrechnung.

LG

Max:
Nein, denn ihr wohnt in einer WG und nicht Bedarfsgemeinschaft  ;)

Platin:
Huhu,
da dein Partner die Angabe gemacht hat, dass ihr zusammen seit/ zusammen lebt bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft fürs Amt ( Paragraph 7 SGB II).
Damit werden sie auch alle Unterlagen anfordern bis sie vorliegen. Ihr könnt euch nur darauf beruhen, dass ihr getrennt wirtschaftet

Dude23:
Platin hat recht. Das Jobcenter unterstellt offenbar erst mal, dass ihr als Bedarfsgemeinschaft zusammen wirtschaftet. Vermutlich hat er dich als Partner im Antrag angegeben, denn normalerweise wird diese Bedarfsgemeinschaft bei Unverheirateten erst automatisch unterstellt, wenn man ein Jahr zusammen zusammengelebt hat. Soweit bei euch eine getrennte Haushaltsführung stattfindet, solltet ihr das dem Jobcenter schriftlich mitteilen.

MoinMoin:
Ist es nicht so, dass das Jobcenter inzwischen das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft "nachweisen" muss, oder?

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