Autor Thema: ALG2 Antrag  (Read 7788 times)

Dean

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ALG2 Antrag
« am: 15.01.2019 22:43 »
Hallo liebe Forengemeinde.

Mein jetziger Partner der bei mir, seit November 2018 wohnt, ist zum 31.12.2018 gekündigt worden. Da er noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (sehr lange Krankheit und im Anschluss erst 8 Monate im Arbeitsverhältnis), muss einen Antrag auf ALG2 stellen.
Ich bin seit meiner Lehrzeit mittlerweile 32 Jahre im ÖD ohne Unterbrechung beschäftigt. Das Jobcenter möchte plötzlich von mir alle möglichen Unterlagen was ich an Kapital besitze, wie hoch die Restwerte meiner Lebensversicherung sind, was ich an Freistellungsaufträge erteilt habe, was ich für ein Auto besitze und was ich an Einkünfte durch mein Angestelltenverhältnis erziele.
Bin ich dazu überhaupt verpflichtet, wenn ja in welchem Umfang? Wir wohnen gerade einmal 2 Monate zusammen und sind nicht verheiratet. Ich habe doch keinen Antrag gestellt.
Ausfüllen soll ich die Anlage VE, WEP, EK, VM. Einreichen soll ich noch meinen Mietvertrag, die Betriebs- und Heizkostenabrechnung.

LG

Max

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Antw:ALG2 Antrag
« Antwort #1 am: 15.01.2019 23:27 »
Nein, denn ihr wohnt in einer WG und nicht Bedarfsgemeinschaft  ;)

Platin

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Antw:ALG2 Antrag
« Antwort #2 am: 15.01.2019 23:59 »
Huhu,
da dein Partner die Angabe gemacht hat, dass ihr zusammen seit/ zusammen lebt bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft fürs Amt ( Paragraph 7 SGB II).
Damit werden sie auch alle Unterlagen anfordern bis sie vorliegen. Ihr könnt euch nur darauf beruhen, dass ihr getrennt wirtschaftet

Dude23

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Antw:ALG2 Antrag
« Antwort #3 am: 16.01.2019 06:58 »
Platin hat recht. Das Jobcenter unterstellt offenbar erst mal, dass ihr als Bedarfsgemeinschaft zusammen wirtschaftet. Vermutlich hat er dich als Partner im Antrag angegeben, denn normalerweise wird diese Bedarfsgemeinschaft bei Unverheirateten erst automatisch unterstellt, wenn man ein Jahr zusammen zusammengelebt hat. Soweit bei euch eine getrennte Haushaltsführung stattfindet, solltet ihr das dem Jobcenter schriftlich mitteilen.

MoinMoin

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Antw:ALG2 Antrag
« Antwort #4 am: 16.01.2019 07:16 »
Ist es nicht so, dass das Jobcenter inzwischen das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft "nachweisen" muss, oder?


Skedee Wedee

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Antw:ALG2 Antrag
« Antwort #5 am: 16.01.2019 08:05 »
Nun
Ist es nicht so, dass das Jobcenter inzwischen das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft "nachweisen" muss, oder?

Nun, warum schickt das Jobcenter Unterlagen an die TE? Vermutlich, weil der gute Mann Angaben zum Zusammenleben gemacht hat und somit das Jobcenter aufgrund der Angabe des Antragstellers zurecht von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen darf.

MoinMoin

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Antw:ALG2 Antrag
« Antwort #6 am: 16.01.2019 08:15 »
Wohngemeinschaft ja, zur Bedarfsgemeinschaft gehört doch auch, dass man aus einem Topf wirtschaftet , oder?
Reicht es da nicht aus, dass man darlegt, dass man getrennte Kassen hat, aber sehr wohl (wie bei Wohngemeinschaften auch) eine gemeinsame Haushaltskasse? Oder wird aus eine Haushaltskasse automatisch eine Bedarfsgemeinschaft? 
Wenn es allerdings nur ein Schlafzimmer gibt, dann liegt es natürlich auf der Hand.  :-*

Finanzer

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Antw:ALG2 Antrag
« Antwort #7 am: 16.01.2019 08:32 »
Wenn es allerdings nur ein Schlafzimmer gibt, dann liegt es natürlich auf der Hand.  :-*

Gibt es auch in manchen WG`s  ;D

Skedee Wedee

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Antw:ALG2 Antrag
« Antwort #8 am: 16.01.2019 08:36 »
Wohngemeinschaft ja, zur Bedarfsgemeinschaft gehört doch auch, dass man aus einem Topf wirtschaftet , oder?
Reicht es da nicht aus, dass man darlegt, dass man getrennte Kassen hat, aber sehr wohl (wie bei Wohngemeinschaften auch) eine gemeinsame Haushaltskasse? Oder wird aus eine Haushaltskasse automatisch eine Bedarfsgemeinschaft? 
Wenn es allerdings nur ein Schlafzimmer gibt, dann liegt es natürlich auf der Hand.  :-*

Der letzte Satz ist gut.  ;D

Ich vermute (!), dass der Antragsteller beim Jobcenter die Auskunft gab, dass seine Freundin ihn finanziell unterstützt, da er arbeitslos ist. Darüber hinaus kauft er oder sie ein und auf die Frage woher das Geld für den Einkauf kommt, antwortet er natürlich: von ihr. Und schwupps, haben wir eine Bedarfsgemeinschaft

MoinMoin

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Antw:ALG2 Antrag
« Antwort #9 am: 16.01.2019 08:57 »
Ich vermute (!), dass der Antragsteller beim Jobcenter die Auskunft gab, dass seine Freundin ihn finanziell unterstützt, da er arbeitslos ist. Darüber hinaus kauft er oder sie ein und auf die Frage woher das Geld für den Einkauf kommt, antwortet er natürlich: von ihr. Und schwupps, haben wir eine Bedarfsgemeinschaft
Und das dann wahrscheinlich zurecht.
Gerade in solchen Krisen, zeigt es sich ja, ob man eine Lebenspartnerschaft gefunden hat, oder man sich wegen dieser Situation flugs wieder trennt und dem Ex-Partner eine Luftmatraze schenkt, damit er im Arbeits-/Wohnzimmer oder sonstwo außerhalb meines Schlafzimmers nächtigen kann.

Frage: Müsste man in solchen Situationen auch sein eigenes Vermögen aufzerren?

Organisator

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Antw:ALG2 Antrag
« Antwort #10 am: 16.01.2019 09:07 »
Verheiratete dürfen nicht besser oder schlechter gestellt werden, als Paare, die nicht verheiratet sind.

Da hier ein Standard-Fall vorliegt (zwei Partner wohnen zusammen), nimmt das Job-Center zunächst eine Lebensgemeinschaft an. Dies bedeutet auch, dass der eine für den anderen finanziell einstehen muss.
Aus Sicht des Job-Centers wird also geprüft, wie hoch das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ist, und wie hoch die Alg2-Ansprüche wären.

Ganz praktisch für dich zum Rechnen:
Warmmiete + 2 Regelsätze + notwendige Kosten (z.B. Bahnkarte, Versicherungen) im Vergleich zu Deinem Einkommen. Wenn Du also (pi mal Daumen) 1.700,-- € oder mehr Einkommen hast, wirds nix mit Alg2 für den Partner.

Regelungen wie "mindestens ein Jahr zusammenwohnen", "aus einem Topf wirtschaften" gibt es nicht. Es läge am Antragssteller zu beweisen, dass es keine Lebensgemeinschaft ist. Trifft hier aber nicht zu, Dean schreibt von "Partner", nicht Mitbewohner oder so.
« Last Edit: 16.01.2019 09:14 von Organisator »

Dean

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Antw:ALG2 Antrag
« Antwort #11 am: 17.01.2019 17:27 »
Vielen lieben Dank für die Antworten.

LG

Kat

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Antw:ALG2 Antrag
« Antwort #12 am: 18.01.2019 12:26 »
Platin hat recht. Das Jobcenter unterstellt offenbar erst mal, dass ihr als Bedarfsgemeinschaft zusammen wirtschaftet. Vermutlich hat er dich als Partner im Antrag angegeben, denn normalerweise wird diese Bedarfsgemeinschaft bei Unverheirateten erst automatisch unterstellt, wenn man ein Jahr zusammen zusammengelebt hat. Soweit bei euch eine getrennte Haushaltsführung stattfindet, solltet ihr das dem Jobcenter schriftlich mitteilen.

FAlsch und ein modernes Märchen. Es wird gleich unterstellt, wenn man sagt, daß man mit jemandem zusammenlebt. Ein Probejahr oder ähnlcihes gibt es nicht.

Solitair

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Antw:ALG2 Antrag
« Antwort #13 am: 19.01.2019 18:04 »
Im Prinzip kannst du dir das Zusammensuchen auch sparen. Denn wenn du nicht grad in einer der untersten EGs bist wird es wahrscheinlich darauf hinaus laufen, dass das JC eh sagt, dass dein Gehalt für euch beide reicht und nichts zahlen.

Schokobon

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Antw:ALG2 Antrag
« Antwort #14 am: 19.01.2019 20:04 »
Schnell noch ein paar Kinder nachlegen dann klappts auch mit dem Anspruch ;D