Verheiratete dürfen nicht besser oder schlechter gestellt werden, als Paare, die nicht verheiratet sind.
Da hier ein Standard-Fall vorliegt (zwei Partner wohnen zusammen), nimmt das Job-Center zunächst eine Lebensgemeinschaft an. Dies bedeutet auch, dass der eine für den anderen finanziell einstehen muss.
Aus Sicht des Job-Centers wird also geprüft, wie hoch das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ist, und wie hoch die Alg2-Ansprüche wären.
Ganz praktisch für dich zum Rechnen:
Warmmiete + 2 Regelsätze + notwendige Kosten (z.B. Bahnkarte, Versicherungen) im Vergleich zu Deinem Einkommen. Wenn Du also (pi mal Daumen) 1.700,-- € oder mehr Einkommen hast, wirds nix mit Alg2 für den Partner.
Regelungen wie "mindestens ein Jahr zusammenwohnen", "aus einem Topf wirtschaften" gibt es nicht. Es läge am Antragssteller zu beweisen, dass es keine Lebensgemeinschaft ist. Trifft hier aber nicht zu, Dean schreibt von "Partner", nicht Mitbewohner oder so.