Autor Thema: [HB] Entgeltstufe nach Probezeit  (Read 10152 times)

clarion

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Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
« Antwort #15 am: 17.01.2019 21:02 »
Hallo,

auch im Vorbereitungsdienst bin ich ich (technisches Referendariat) ziemlich verschont geblieben vom Beamtenrecht, dazu hatten wir in zwei Jahren einen einzigen Tag Unterweisung zum Thema!!! Vor meiner eigenen Verbeamtung musst ich mich mühsam zum Thema schlau machen, wobei mir das Forum eine große Hilfe war.

Ich kann es auch nicht ganz verstehen, dass man sich nicht vorher wegen der Vor- und Nachteile erkundigt. Aber es wird einem auch nicht leicht gemacht, sich zu erkundigen. Da muss man schon intensiv fragen und mitdenken.

Zum Thema Krankenversicherung bleibt aber nur zu sagen, dass einige private KK, u.a. auch die Debeka, beihilfekonforme Basistarife mit vergleichbaren Leistungen wie in der GKV unabhängig von Vorerkrankungen mit max. 30% Risikoaufschlag anbieten, dann steigen die Kosten für die PKV auch nicht ins Uferlose, auch dann nicht wenn bei der Verbeamtung schon der 40. Geburtstag gewesen ist. Dieses nur als Tip. Eine Frechheit ist allerdings, dass niemand diese Info gibt. Erst die Dame aus der Verbraucherzentrale, bei der ich mich wegen PKV habe beraten lassen habe, hat mich auf diese Tatsache aufmerksam gemacht. Diese Möglichkeit wird nicht gerade offensiv promotet.

Houanas Posting ist auch ein Paradeargument für eine Bürgerversicherung, die ich auch viel besser fände!!!

Ich beobachte in meinem Amt im Übrigen, dass der Aufstieg in den Entgeltstufen für TB keineswegs ein Selbstläufer ist! In meinem Amt habe ich im Gegenteil die Erfahrung gemacht, dass Beamte leichter aufsteigen, mit etwas Geduld kommt auch irgendwann eine Planstelle.

Für den Threadersteller ist das Kind quasi in den Brunne gefallen, aber vielleicht liest das ja noch mal jemand der vor der Entscheidung Verbeamtung ja/nein steht.

Ich freue mich, dass das Forum wieder da ist.

Houana

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Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
« Antwort #16 am: 17.01.2019 21:23 »
Ich halte 30% durchaus für einen nicht geringen Zuschlag. Überdies macht bei der Öffnungsaktion bei weitem nicht jede Gesellschaft mit, was die Auswahl stark schmälert.

clarion

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Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
« Antwort #17 am: 17.01.2019 21:42 »
Hallo Houana,

es ist es eine Frechheit, dass man für unverschuldete Krankheit/Behinderung gezwungen ist, 30% mehr zu zahlen als Gesunde im gleichen Alter! Trotz des Ärgers über die unverschämte Abzocke ist der monatliche Betrag aber noch stemmbar. Es sind knapp 300€ bei mir. Wegen einer Verbeamtung im höheren Lebensalter sind in dem Preis auch hohe Altersrückstellungen enthalten. Ich weiß, andere bekommen für 300€ nicht nur die Basisabsicherung sondern auch BE-Tarife und sonstiges.

Es gibt leider keine wirkliche Alternative zu dem Basistarif, für mich gab es das jedenfalls nicht. Wäre ich in der GKV geblieben, wäre es mehr als doppelt so teuer. Ich oute mich hier als hD, für den mD wäre der Unterschied zwischen dem Abzocketarif und der GKV sicherlich nicht so hoch gewesen.

Ich sagte doch schon, dass ich eine Bürgerversicherung wünsche, schon damit sich die unverschämte Abzocke von Menschen, die aufgrund Ihre Krankheiten und Behinherung ohnehin benachteiligt sind, aufhört.

yamato

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Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
« Antwort #18 am: 18.01.2019 06:44 »
Das ist keine Abzocke sondern nun einmal das System der PKV. Jeder ist erst mal für sein eigenes (prognostiziertes) Risiko verantwortlich. Logischerweise führen damit Vorerkrankungen zu höheren Beiträgen, weil zu vermuten ist, das deswegen erneut Kosten anfallen werden.

Schuld ist also nicht die PKV sondern der Dienstherr, der Sie in dieses System faktisch hineinzwingt.
Aber das war wohl ebenfalls vor der Verbeamtung schon bekannt.

Dude23

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Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
« Antwort #19 am: 18.01.2019 06:55 »
clarion, das zeigt aber doch jetzt auch nur, wie yamato schon aufgezeigt hat, dass du den Unterschied im System der PKV und GKV nicht verstanden hast. Das ist jetzt nicht böse gemeint, bitte verstehe es auch nicht so.

MoinMoin

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Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
« Antwort #20 am: 18.01.2019 07:49 »
"Abzocke" an dem System ist, das nicht jeder Zugang dazu hat.

Ich persönlich Frage mich aber tatsächlich wie die Situation (früher) für die Beamte im einfachen Dienst (A4/A5) ist (war) und wie diese mit der finanziellen Belastung umgegangen sind, insbesondere da es damals ja noch "üblich" war, das man Alleinverdiener mit 3 Kinder war.

Finanzer

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Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
« Antwort #21 am: 18.01.2019 08:01 »
Ich persönlich Frage mich aber tatsächlich wie die Situation (früher) für die Beamte im einfachen Dienst (A4/A5) ist (war) und wie diese mit der finanziellen Belastung umgegangen sind, insbesondere da es damals ja noch "üblich" war, das man Alleinverdiener mit 3 Kinder war.

Die Frage stelle ich mir bereits bei einigen Mitarbeitern im mittleren Dienst.

MoinMoin

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Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
« Antwort #22 am: 18.01.2019 08:04 »
Ich beobachte in meinem Amt im Übrigen, dass der Aufstieg in den Entgeltstufen für TB keineswegs ein Selbstläufer ist! In meinem Amt habe ich im Gegenteil die Erfahrung gemacht, dass Beamte leichter aufsteigen, mit etwas Geduld kommt auch irgendwann eine Planstelle.
Meinst du Entgeltstufen oder Entgeltgruppe?
Wenn ersteres, dann höre ich zum ersten mal, dass ein Amt tatsächlich von der tariflichen Möglichkeit der Verlängerung der Stufenlaufzeit gebrauch macht.
Wenn letzteres, dann verstehe ich nicht die Aussage, im Gegenteil: Wenn ich als TB eine höhere EG ("Aufstieg") will, dann bekomme ich dieses doch wesentlich leichter als ein Beamter: Stelle aussuchen, bewerben, genommen werden und fertig. Und dass Bundesweit, bei jeder öffentlichen Stelle (egal ob Kommune, Bund oder Land), ohne ein Beamtenrechtskorsett.
Oder ist damit gemeint, dass es im öD weniger höherwertige TB Stellen als höherwertige Beamten Stelle gibt?

Houana

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Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
« Antwort #23 am: 18.01.2019 08:12 »
Ich beobachte in meinem Amt im Übrigen, dass der Aufstieg in den Entgeltstufen für TB keineswegs ein Selbstläufer ist! In meinem Amt habe ich im Gegenteil die Erfahrung gemacht, dass Beamte leichter aufsteigen, mit etwas Geduld kommt auch irgendwann eine Planstelle.
Meinst du Entgeltstufen oder Entgeltgruppe?
Wenn ersteres, dann höre ich zum ersten mal, dass ein Amt tatsächlich von der tariflichen Möglichkeit der Verlängerung der Stufenlaufzeit gebrauch macht.
Wenn letzteres, dann verstehe ich nicht die Aussage, im Gegenteil: Wenn ich als TB eine höhere EG ("Aufstieg") will, dann bekomme ich dieses doch wesentlich leichter als ein Beamter: Stelle aussuchen, bewerben, genommen werden und fertig. Und dass Bundesweit, bei jeder öffentlichen Stelle (egal ob Kommune, Bund oder Land), ohne ein Beamtenrechtskorsett.
Oder ist damit gemeint, dass es im öD weniger höherwertige TB Stellen als höherwertige Beamten Stelle gibt?

Er meint mit Sicherheit die Entgeltgruppen. Ich habe auch in meiner Verwaltung z.B. die Erfahrung gemacht, dass allein aufgrund der Anforderungen an interne Bewerber das starre Beamtensystem auch auf TB angewandt wird. Für eine EG 11-Stelle kommen z.B. nur interne Bewerber in Betracht, die mindestens bereits in EG 10 sind. Dann werden neue Aufgaben erstmal nur "zur Erprobung" übertragen usw. Bei Beamtenstellen gibt's wenigstens einige, die v.a. im Eingangsamt doppelt bewertet sind und die erste Beförderung absehbar ist. 

Skedee Wedee

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Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
« Antwort #24 am: 18.01.2019 08:53 »
Für eine EG 11-Stelle kommen z.B. nur interne Bewerber in Betracht, die mindestens bereits in EG 10 sind.

Das ist jedoch eine rein interne Entscheidung des Arbeitgebers und meines Erachtens zu kurzsichtig gedacht. Möglicherweise ist ein Bewerber auf eine 11er-Tätigkeit, der gerade Tätigkeiten nach 9c ausübt, geeigneter, als ein 10er-Bewerber. Der 9c-Bewerber wird in dem Fall jedoch ausgeschlossen.

Dann werden neue Aufgaben erstmal nur "zur Erprobung" übertragen usw.

Sofern die Tätigkeiten höherwertig sind, gibt es die Zulage nach § 14 TVöD - sofern die Voraussetzungen vorliegen. Ich höre schon die Erwiderung, dass der Arbeitgeber diese nicht zahlt (da ja die Tätigkeit nicht dauerhaft übertragen worden ist) und der Arbeitnehmer aus Angst, bei Einforderung der Zulage die Tätigkeit nicht dauerhaft übertragen zu bekommen...

MoinMoin

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Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
« Antwort #25 am: 18.01.2019 11:54 »
Für eine EG 11-Stelle kommen z.B. nur interne Bewerber in Betracht, die mindestens bereits in EG 10 sind.

Das ist jedoch eine rein interne Entscheidung des Arbeitgebers und meines Erachtens zu kurzsichtig gedacht. Möglicherweise ist ein Bewerber auf eine 11er-Tätigkeit, der gerade Tätigkeiten nach 9c ausübt, geeigneter, als ein 10er-Bewerber. Der 9c-Bewerber wird in dem Fall jedoch ausgeschlossen.
Tja, die Dummheit von Beamten, die über solche Stellen entscheiden ist nicht von der Hand zu weisen.
Zitat
Dann werden neue Aufgaben erstmal nur "zur Erprobung" übertragen usw.

Sofern die Tätigkeiten höherwertig sind, gibt es die Zulage nach § 14 TVöD - sofern die Voraussetzungen vorliegen. Ich höre schon die Erwiderung, dass der Arbeitgeber diese nicht zahlt (da ja die Tätigkeit nicht dauerhaft übertragen worden ist) und der Arbeitnehmer aus Angst, bei Einforderung der Zulage die Tätigkeit nicht dauerhaft übertragen zu bekommen...
So wie ich lernen durfte ist es wohl bei Lehrer nicht so, dass die den Anspruch haben.
Aber ansonsten, höre ich dieses gemurmel auch und habe da auch kein Mitleid mit den menschen, die wenigstens irgendwann rückwirkend nach dauerhafte Übertragung ihr Geld fordern.
Aber ist halt wie bei Ehepaare, eine ein verprügelt den anderen und der Polzei wird gesagt, bin gegen den Schrank gelaufen. Tja, schon kompliziert diese Welt.

clarion

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Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
« Antwort #26 am: 21.01.2019 21:20 »
Hallo,

zu den Aufstieg in den Entgeltgruppen. Da haben es TB auf gar keinen Fall leichter als Beamte. Zum Einen sind viele Ausschreibungen A10/E9 oder A11/E10 etc. Dann ist das Thema Einfordern von Stellenbeschreibungen sehr heikel. Es soll gerüchteweise in einem Nachbaramt schon die Anweisung gegeben haben, eine TB entgeltgruppengerecht zu beschäftigen als es eine mal gewagt hat, eine Entlohnung der Tätigkeit entsprechend zu fordern. Das hat danna uch nicht lange gedauert und die Person hatte sich zur Kommune weg beworben.

Es gibt auch in meinem Amt für TB immer wieder mal die Möglichkeit sich auf eine höherwertige Stelle zu bewerben, das aber nicht öfters als für Beamte.

MoinMoin

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Antw:[HB] Entgeltstufe nach Probezeit
« Antwort #27 am: 22.01.2019 07:23 »
Hallo,

zu den Aufstieg in den Entgeltgruppen. Da haben es TB auf gar keinen Fall leichter als Beamte. Zum Einen sind viele Ausschreibungen A10/E9 oder A11/E10 etc. Dann ist das Thema Einfordern von Stellenbeschreibungen sehr heikel. Es soll gerüchteweise in einem Nachbaramt schon die Anweisung gegeben haben, eine TB entgeltgruppengerecht zu beschäftigen als es eine mal gewagt hat, eine Entlohnung der Tätigkeit entsprechend zu fordern. Das hat danna uch nicht lange gedauert und die Person hatte sich zur Kommune weg beworben.

Es gibt auch in meinem Amt für TB immer wieder mal die Möglichkeit sich auf eine höherwertige Stelle zu bewerben, das aber nicht öfters als für Beamte.
Doch es ist leichter: Bewerben und bekommen und fertig. Beschreibst du ja selber (weg beworben zur Kommune und wahrscheinlich "Aufstieg" gemacht) und widerlegst dich damit.
Und der "Aufstieg" ist noch grösser wenn man in den Bereich IG Metal sich weg bewirbt.

Wenn du jedoch damit sagen willst, dass es wenige höherwertige TB Stellen, als Beamtenstellen gibt, da gebe ich dir Recht.